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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Und mach dir nicht zu viele Sorgen. Bei sowas wird immer viel gedroht, am Ende gehen die wenigsten dann überhaupt zum Anwalt.



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    3.731
    - Gedächtnisprotokoll und wie wichtig sowas ist wurde schon gesagt.
    - "Klageandrohungen" gibt es häufig, dass Patienten tatsächlich klagen selten. Und auf was sollen sie denn Klagen? Schadensersatz? Lächerlich. Patient ist tot. Was habt ihr denn auf die Todesanzeige draufgeschrieben? Natürliche Todesursache? Weil das wäre natürlich auch sowas. Patient stabil, alles perfekt, plötzlich tot -> natürlich? Wenn es so ist macht man halt "ungeklärt" und ruft die Kripo an. Die schauen sich das Ganze an und es geht zum Staatsanwalt. Der schaut sich das auch an und normal kommt nix raus. Aber es ist auch von deren Seite her dann dokumentiert.
    - Angehörige sind gefühlt immer überrascht wenn ein Patient stirbt. Und dann dauert es ein paar Minuten/Stunden/Tage und letztlich wollen doch alle keine Obduktion weil es ja auch keine Konsequenz hat. Patient ist tot. Wird nimmer lebendig. Da kann man noch so viel klagen oder obduzieren oder anschuldigen.
    - Und du musst aufpassen dass du ab dem Zeitpunkt ab dem irgendjemand eine Klage androht nicht mehr alleine mit den Leuten sprichst. Ab dem Zeitpunkt gehört das eigentlich zur Moderation an die klinikinterne Beschwerdestelle gegeben und die Kommunikation läuft dann über diese Beschwerdestelle. Das sind Profis. Meist geht es ja um was ganz anderes. Um einen internen Streit in der Familie oder um was auch immer. Und die können sowas zwischen den Zeiten raushören, nehmen sich die Zeit die solche Leute brauchen und meist löst sich alles völlig entspannt auf.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    218
    Erst einmal tiiiief durchatmen. Und dann mach dir bewusst:

    1. Es lässt sich aus deinen Schilderungen natürlich für uns nicht herleiten, ob du hier überhaupt irgendeinen Fehler gemacht hast. Für den Fall, dass dem so sein sollte, immer dran denken: Jeder macht Fehler. Jeder Chefarzt, jeder Oberarzt, jeder Assistent, jeder Niedergelassene. Ich wette, dass jeder, der ein paar Jahre dabei ist, auch mindestens einen gravierenden Fehler gesammelt hat.

    2. Die Leute, die da mit Klage drohen, befinden sich gerade in einer Ausnahmesituation. Sie haben womöglich einen sehr geliebten Angehörigen verloren und suchen jetzt einen Strohhalm, nach dem sie greifen können um irgendwie vermeintlich Einfluss auf das Gesamtgeschehen nehmen zu können. Ggf. fallen da auch impulsiv ein paar Aussagen, die überhaupt keinen Wert haben. Dass die Oberärztin, die dir diese Information offenbar überbracht hat, diese gegenüber einem jungen Assistenten nicht einzuordnen und zu relativieren weiß, spricht nicht für sie.

    3. Solang du die Daten für dich sicherst und für dein Handeln argumentieren kannst, hast du nicht viel zu befürchten. Und auch wenn nicht, gibt es im Ernstfall alternative Argumentationsspielräume.

    4. Reflektiere den Fall noch einmal für dich mit einem Mindset, das dich nicht kaputt (siehe Punkt 1) sondern noch kompetenter macht und schließe dann damit ab. Für den unwahrscheinlichsten Fall, dass es tatsächlich doch noch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, kann es wie schon erwähnt ein paar Jahre dauern bis die Sache ins Rollen kommt und die solltest du echt nicht mental an dieser Sache verschwenden



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    diverse
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    Ein 80 jähriger mulimorbider Mensch stirbt einfach so im Schlaf... besser geht es doch nicht. Was hätte man denn gemacht, wenn er gemonitort gewesen wäre? Nochmal 15 min drauf rumgedrückt und Schnorchel in den Hals? Na herzlichen Dank...



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    96
    Noch als Ergänzung: Wenn ich es richtig im Kopf habe, kannst du persönlich sogar nur haftbar gemacht werden, wenn ein Richter entscheidet, dass dein Handeln "grob fahrlässig" war. Und wenn es als "nicht fahrlässig" eingestuft wird, liegt die Beweispflicht, dass der Verlauf anders gewesen wäre, wenn andere Maßnahmen ergriffen worden wären, beim Kläger. Aufgrund dieser Konstellation sind die meisten Verfahren recht aussichtslos.
    Trotz allem solltest du an dich denken und besonders wichtig, falls vorhanden, deine private Haftpflicht unverzüglich informieren. Die werden dann eine Kopie der kompletten Akte und eben ein Gedächtnisprotokoll wollen.


    Unabhängig davon, dass auch ich keineswegs deinen Fall einschätzen kann, höre ich oft, dass Patienten als "stabil" bezeichnet werden, um von weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen absehen zu können. Ein Gutachter, insbesondere wenn er von der Gegenseite bezahlt wird, freut sich über solche Äußerungen, weil man es auseinandernehmen kann.
    Wie ist denn der Status deiner Kollegin? Fachärztin, die als erster Ansprechpartner für Ärzt*innen in Weiterbildung dient? Hat "dankenswerterweise" auch mal drübergeschaut und ein "inoffizielles" Statement abgegeben?

    Und letztlich: Höchstwahrscheinlich wird nichts passieren, weil auch die meisten Anwälte, wenn es überhaupt zum Aktenstudium kommt, im Falle eines multimorbiden 80jährigen nicht von einem erfolgreichen Verlauf ausgehen und von einer Klage abraten. Sofern ein Anwalt überhaupt, wie oben mehrfach beschrieben, kontaktiert wird.



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