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Noch als Ergänzung: Wenn ich es richtig im Kopf habe, kannst du persönlich sogar nur haftbar gemacht werden, wenn ein Richter entscheidet, dass dein Handeln "grob fahrlässig" war. Und wenn es als "nicht fahrlässig" eingestuft wird, liegt die Beweispflicht, dass der Verlauf anders gewesen wäre, wenn andere Maßnahmen ergriffen worden wären, beim Kläger. Aufgrund dieser Konstellation sind die meisten Verfahren recht aussichtslos.
Trotz allem solltest du an dich denken und besonders wichtig, falls vorhanden, deine private Haftpflicht unverzüglich informieren. Die werden dann eine Kopie der kompletten Akte und eben ein Gedächtnisprotokoll wollen.
Unabhängig davon, dass auch ich keineswegs deinen Fall einschätzen kann, höre ich oft, dass Patienten als "stabil" bezeichnet werden, um von weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen absehen zu können. Ein Gutachter, insbesondere wenn er von der Gegenseite bezahlt wird, freut sich über solche Äußerungen, weil man es auseinandernehmen kann.
Wie ist denn der Status deiner Kollegin? Fachärztin, die als erster Ansprechpartner für Ärzt*innen in Weiterbildung dient? Hat "dankenswerterweise" auch mal drübergeschaut und ein "inoffizielles" Statement abgegeben?
Und letztlich: Höchstwahrscheinlich wird nichts passieren, weil auch die meisten Anwälte, wenn es überhaupt zum Aktenstudium kommt, im Falle eines multimorbiden 80jährigen nicht von einem erfolgreichen Verlauf ausgehen und von einer Klage abraten. Sofern ein Anwalt überhaupt, wie oben mehrfach beschrieben, kontaktiert wird.