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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von inglebird Beitrag anzeigen
    Trotz allem solltest du an dich denken und besonders wichtig, falls vorhanden, deine private Haftpflicht unverzüglich informieren. Die werden dann eine Kopie der kompletten Akte und eben ein Gedächtnisprotokoll wollen.
    Dazu sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit. Es ist kein Schadensfall eingetreten. Insofern gibt es für die Berufshaftpflichtversicherung auch nichts zu regulieren.

    Sichere die Unterlagen für dich privat und protokollier nochmal alles um für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gerüstet zu sein und gut ist



  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Haffi Beitrag anzeigen
    Dazu sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit. Es ist kein Schadensfall eingetreten. Insofern gibt es für die Berufshaftpflichtversicherung auch nichts zu regulieren.

    Sichere die Unterlagen für dich privat und protokollier nochmal alles um für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gerüstet zu sein und gut ist
    Zumindest meine Versicherung hat die Klausel, dass ich verpflichtet bin, sie unmittelbar zu informieren, wenn der Vorwurf einer Fehlbehandlung und eine Klage im Raum stehen (oder ähnlicher Wortlaut).



  3. #13
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von inglebird Beitrag anzeigen
    Zumindest meine Versicherung hat die Klausel, dass ich verpflichtet bin, sie unmittelbar zu informieren, wenn der Vorwurf einer Fehlbehandlung und eine Klage im Raum stehen (oder ähnlicher Wortlaut).
    Bei mir auch... Information heißt aber nicht das in diesem Moment irgendwelche den Patienten identifizierende Informationen (Name Patient, Akte, o.ä.) an die Versicherung gehen dürfen! Auch mit privater Kopie der Akte wäre ich vorsichtig, wenn sie nicht in der Klinik bleibt. Die Chance hier erfolgreich belangt zu werden (Datenschutz, Schweigepflicht, etc) sind vermutlich deutlich höher als der initiale Fall



  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die Versicherung sollte lt AGB kontaktiert werden, wenn sich die Behauptungen/Klage gegen einen persönlich richtet. In diesem Fall- sofern überhaupt- wird wohl eher das Krankenhaus verklagt werden, so daß sich die TE als "kleines Licht" da keine Gedanken machen sollte.

    Eine reine, auch nicht indizierte, Benachrichtigung der Versicherung führt oft schon zu einer Vorgangsanlage, so daß, selbst wenn die Sache im Sande verläuft, entweder die Prämie hochgeht oder der Abschluß einer Folgeversicherung erschwert wird.

    Falls das KH dann wider Erwarten auf die TE haftungstechnisch zukommen sollte (halte ich m.E. für extrem unwahrscheinlich) kann man ja immer noch seine RSV oder BHP benachrichtigen.
    Geändert von tarumo (09.12.2020 um 20:07 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    sehe ich genauso, die Klinik ist der erste Adressat für eine Klage. Ich würde meine Haftpflichtversicherung nicht informieren. Ich hatte schon öfter solche Situationen. Ich ermutige die Angehörigen und Patienten immer, den Vorgang durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen und gebe direkt die Kontaktdaten für das Beschwerdemanagement heraus. Berate auch gleich über Schlichtungsstellen, welche Fachanwälte, Kripo, Staatsanwaltschaft, Beschlagnahmung der Leiche ... Das bringt die meisten Angehörigen schnell wieder runter.

    Manchmal hat mein paranoider OA eine Stellungnahme von mir gefordert, dass war dann gleichzeitig mein Gedächtnisprotokoll. Ich habe mir dreimal eine Akte kopiert. Einmal weil ich wusste, wie link der OA ist. Am nächsten morgen war dann die Spalte für den Tag ziemlich vollgeschrieben. Belatacept bei beginnender Sepsis. Ich habe ihn dann darauf angesprochen, dass da jemand die "Urkunde" gefälscht hat.

    Und zweimal, weil vom OA grob fahrlässig entschieden wurde und der Patientenschaden abzusehen war.



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