Du kannst einen Vertrag, wenn nichts anderes drinne steht und es eine Probezeit gibt 2 Wochen vor Stellenantritt kündigen.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Danke für eure Antworten. Ich hab jetzt eine schriftliche Zusage meinerseits unterschreiben müssen. Eigentlich nicht schlimm, aber trotzdem Frage ich mich, ob das rechtlich bindend ist? Ohne Arbeitsvertrag kann es das ja eigentlich nicht sein.
Du kannst einen Vertrag, wenn nichts anderes drinne steht und es eine Probezeit gibt 2 Wochen vor Stellenantritt kündigen.
Mir ist es im Sommer auch so ergangen. Befristete Stelle für die angestrebte ZB, Chef hatte Zusendung des Vertrages versprochen und dann kam 2 Wochen lang nix und schließlich die Absage, er dürfe wegen Einstellungsstop aufgrund von Corona dieses Jahr niemanden mehr einstellen. Angeblich sei ich schon fest eingeplant gewesen.
Ich finde das ganze Setting strange. So wie Du es formulierst, verzichtest Du mit der Zusage auf einen Stellenantritt anderswo, umgekehrt hält sich der Arbeitgeber bis zuletzt alle Optionen offen. Ziemlich einseitig. Und die "Personalabteilung", die sich an die "Arbeit macht" ist eine blöde Ausrede. Der Standardarbeitsvertrag ist in 2 min aus dem PC gelassen und verschickt.
Das einzig rechtlich Bindende ist ein von beiden Seiten unterzeichneter Arbeitsvertrag. Was anderes würde ich nicht unterschreiben. Ein Passus "unter Vorbehalt betriebsrätlicher Genehmigung" ist dagegen durchaus üblich, ich habe aber noch nie gehört, daß es daran scheitern würde.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"