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Putzig, das eigentliche Thema wird so ziemlich verfehlt. Mittlerweile gibt es aber genug Infos, auch von den KVen selbst, aus erster Hand.
Wie schon geschrieben, der ärztliche Dienst wird nur für die Abklärung/Aufklärung/Dokumentation zuständig ein, die eig. Impfung wird von nichtärztlichem Personal durchgeführt, vermutlich ein paar Dutzend oder hundert Meter weiter. Zumindest geplant ist, daß der Überwachungsraum durch NA besetzt ist.
WICHTIG (!!!!!) ist aber der sozialrechtliche Aspekt. Die KVen haben das ganze von den Personaldienstleistern übernommen, um dem Staat Geld zu sparen, konkret nämlich die ganzen Lohnnebenkosten und Versicherungen. Geführt wirst Du als (Schein)selbstständiger.
Heißt im einzelnen:
- der ausgelobte Stundenlohn ist KEIN Arbeitnehmerbrutto, sondern der Umsatz als Selbstständiger (!) pro Stunde.
Es sind davon komplett selbst zu bezahlen: Krankenkasse, Ärzteversorgung, Steuer usw. also 50-60% Abzug...
-Dann ist wichtig: es besteht keine Unfallversicherung durch die KV, und die Private wird nicht leisten (weil Arbeit!). Wenn man sich im Falle eines Unfalls oder Wegeunfalls nicht ruinieren will, MUSS man noch in die BG einzahlen.
-Haftpflicht: der Arzt haftet amtlich für die korrekte Dokumentation und die Durchführung (hatte ich hier schon verlinkt). Die üblichen Berufshaftpflichten decken nur gelegentliche Nebentätigkeiten ab, wenn das mit dem Impfen für mehr als ein paar Stunden ausartet, ist die Frage, ob dann geleistet wird. Also Deckungszusage für den konkreten Zeitraum und Tätigkeit geben lassen. Alternativ bieten die Betreiber gelegentlich sowas an, würde ich bevorzugen, damit ich im Schadensfall nicht die eigene Versicherung in Anspruch nehmen muss.
-kein Arbeitnehmerschutz, also keine Arbeitszeitregelungen/Pausenregelungen/Urlaub/Krankheitstage etc. (geschenkt...)
-WICHTIG ist auch noch, daß man mit der KV eine Art Dienstleistungsvertrag eingeht. Kann man den vereinbarten Dienst nicht antreten, egal ob Krankheit oder anderweitig eingesetzt, ist man verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen. Ansonsten ist eine Konventionalstrafe fällig (im ÄBD um die 1000 EUR plus Honorar des Vertreters).
Noch was vergessen?
Also bitte nochmal nachdenken und durchrechnen. Bis jetzt haben sich weit überwiegend Ruheständler gemeldet, die viel Zeit, aber nichts zu verlieren haben.
Und mich persönlich ärgert es, daß ausgerechnet in der Krise jetzt wieder gegeizt wird und zwar indem 10.000 Impfärzte in die Scheinselbstständigkeit geschoben werden, um Lohnnebenkosten und Versicherungen zu sparen.
Es gibt übrigens auch schon Bestrebungen, das Honorar für den Impfdienst deutlich abzusenken und zwar bundeseinheitlich (der Marburger Bund ist hier sicherlich behilflich...)
Geändert von tarumo (11.12.2020 um 18:51 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"