teaser bild
Seite 4 von 69 ErsteErste 123456781454 ... LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 344
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Bzgl. Haftung allgemein:
    "Für potentielle Impfschäden besteht eine Staatshaftung. Sie haften im Rahmen Ihrer Tätigkeit nur für die von Ihnen durchgeführten Leistungen, wie die Impfaufklärung und Prüfung der Impffähigkeit. Dasselbe gilt für delegierte Leistungen."

    Zum Thema Berufshaftpflicht:
    in den Merkblättern die in meiner Gegend diesbezüglich verteilt werden steht zum Thema "Berufshaftpflichtversicherung" ganz klar drin dass die KVB wenn keine Berufshaftpflichtversicherung besteht eine solche kostenlos abschließt. Klingt schonmal gut.

    Zu den Aufgaben:
    Bei uns steht explizit drin "Impfaufklärung und die sich ggf. an-schließende Prüfung der Impffähigkeit und Impfung". Das ist der Job des Arztes.

    Bei der Vergütung ist dann die Reisezeit zum gleichen Stundensatz abzurechnen, also wenn man mobil unterwegs ist.

    Ich finds insgesamt jetzt nicht schlecht. Dafür dass einem quasi die gesamte Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird, dass es einigermaßen überschaubar vom intellektuellen Aufwand ist etc. Passt doch. Und ja, dann gehen halt noch meist 50% weg für Staat, Versorgungswerk und was auch immer. Das muss einem klar sein. Dann liegt man mit dann netto ca. 65€/h immer noch deutlich über dem Brutto-Stundenlohn eines Oberarztes der höchsten Stufe der für jede gewertete Stunde Bereitschaftsdienst nicht mal 40€ nach TVÄ-VKA bekommt. Das wie gesagt brutto.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #17
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.07.2020
    Beiträge
    1.126
    Hab eine ziemlich komplizierte Frage auf die man im Netz keine Antworten findet:
    Ein Ex-Kollege mit dem ich noch befreundet bin ist schon seit längerem krankgeschrieben, kommt aber wegen der Familie mit dem Krankengeld nur gerade mal so über die Runden. An sich würde er sich für leichtere Tätigkeiten arbeitsfähig fühlen, da er aber ein körperlich und psychisch sehr anstrengendes Fach mit vielen Diensten macht ist ein Wiedereinstieg wohl nicht ganz unproblematisch. Als ich davon erzählte als Nebentätigkeit eine Impftätigkeit aufnehmen zu wollen hat er mich gefragt, ob er das auch machen könne bzw. was die Voraussetzungen dafür sind - er wolle sich ein bisschen was dazuverdienen, vor allem da es sich ja um eine deutlich leichtere Tätigkeit handelte als in der Klinik.
    Könnte er sich einfach bewerben? Müsste in dem Fall der jetzige Arbeitgeber zustimmen, oder nicht doch eher die Krankenkasse von der er sein monatliches "Gehalt" bzw. Krankengeld kriegt? Oder müsste er sich nur auf geringfügiger Basis selbstständig melden und könnte dann machen was er will?
    Wisst ihr, an wen er sich wenden müsste oder wer darüber mehr Informationen hat?

    Klar fände ich so ein Vorgehen jetzt auch nicht so toll, kann die Situation aber auch irgendwie verstehen, vor allem wenn jemand allein mehrere Leute zu versorgen hat.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #18
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.062
    Wenn ich die Sorge um den Steuergelderumgang in diesem Zusammenhang lese, dreht sich mir der Magen um.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #19
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Zum Thema Berufshaftpflicht:
    in den Merkblättern die in meiner Gegend diesbezüglich verteilt werden steht zum Thema "Berufshaftpflichtversicherung" ganz klar drin dass die KVB wenn keine Berufshaftpflichtversicherung besteht eine solche kostenlos abschließt. Klingt schonmal gut.
    .
    CAVE: Die meisten voon uns werden ja eine BHP haben. Es geht darum, daß die für so einen Job möglicherweise nicht leisten wird, und die KV aber auch keine abschließt, weil ja schon vorhanden.
    Daher: Kleingedrucktes lesen! Der Passus zielt in erster Linie auf Rentner.

    Abgesehen davon, daß auch die Oberarztgehälter in ´schland eher am unteren Rand des möglichen sind, übernimmt der Impfer ja auch noch das Ausfallrisiko bzgl. der Kampagne- und es ist ja auch nur ein halbes Jahr geplant. Also müßte man eher den Satz für Zeitarbeit hernehmen- und da schaut es ja eher traurig aus.
    Mit "Reisekosten" sind übrigens die Fahrten für mobile Impfteams gemeint (wäre noch schöner, wenn das Freizeit wäre) und zumindest bei den Süd-KVen ist da bittedanke auch der eigene PKW zu benutzen. Abgesehen von den geringen KM-Sätzen und dem Unfallrisiko hat man dann auch gleich wieder das Problem, daß die normalen PKW-Versicherungen einen kommerziellen Einsatz untersagen. Und wenn man jetzt vier Wochen lang mobile Impfteams gegen Kilometersatz und Stundenhonorar durch die Gegend kutscht, ist das ein gewerblicher Einsatz.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #20
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Als ich davon erzählte als Nebentätigkeit eine Impftätigkeit aufnehmen zu wollen hat er mich gefragt, ob er das auch machen könne bzw. was die Voraussetzungen dafür sind - er wolle sich ein bisschen was dazuverdienen, vor allem da es sich ja um eine deutlich leichtere Tätigkeit handelte als in der Klinik.
    .
    Was den Stress und die Arbeitsbelastung angeht, könnte da noch eine böse Überraschung lauern. Und daß die geplanten 96 Aufklärungen und Anamneseerhebungen pro Arzt bei Ü80 illusorisch sind, darüber besteht doch ziemlich Einigkeit. Dazu kommt der politische Druck, die Beobachtung durch die Presse und die spezifisch deutsche Ellenbogenmentalität. Priorisierung ist auch Arztaufgabe...Es kann z.B. auch passieren, daß sich Clanmitglieder mit Gewalt vordrängeln...wie in jedem KH auch.
    Ansonsten gilt, daß jede Nebentätigkeit dem AG zu melden ist. Bzgl. des Krankengeldes wäre die KK der korrekte Ansprechpartner. Könnte aber kontraproduktiv sein und dann eine Aufforderung der KK zur Wiederaufnahme der Arbeit provozieren.
    Da es sich bei der KV um eine Art Behörde handelt, würde ich nicht irgendwelche Mauschellösungen erwägen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook