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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #251
    Registrierter Benutzer Avatar von Günni Gürtelrose
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    Heute morgen habe ich Radiowerbung gehört, wo sie Assistenzpersonal wie MTAs usw. für Impfzentren gesucht haben 😂.



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  2. #252
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich hatte heute auch endlich einen Vertrag für die Mitarbeit im Impfzentrum im Briefkasten. Der Vertrag selbst klingt ganz ok. Abgesehen davon, dass mit der honorarärztlichen Tätigkeit das Risiko für den Verdienstausfall bis zum Start der Impfzentren natürlich voll beim Honorararzt liegt.
    Allerdings habe ich, kurz bevor ich fast ein Clearingverfahren bei der DRV angeleiert hätte, gedacht, dass es nicht sein kann, dass in Pandemiezeiten dieses Bürokratiemonster über die Ärzteschaft gestülpt werden soll und habe bei der KV angerufen und erfahren, dass tatsächlich eine Gesetzesänderung vorgesehen ist, welche die Arbeit (zumindest die ärztliche; ob das für andere Berufsgruppen ebenfalls gelten soll, weiß ich nicht) sozialversicherungsfrei stellen soll.
    Als einzigen Link habe ich bisher das hier gefunden; keine tolle Zeitschrift, aber in dem Artikel wird der Sachverhalt genau so erklärt, wie ihn mir ein Mitarbeiter der KV erklärt hat.



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  3. #253
    Oberpropofolist
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    Das mit der Gesetzesänderung stimmt, wie die im einzelnen aussieht ist noch unklar. Die Änderung hätte im Januar kommen sollen. Laut Aussage Marburger Bund kommt diese jetzt aber vermutlich nicht vor März. Daher rät der MB trotzdem ein Statusfeststellungsverfahren zu machen.

    Das habe ich noch bei der KV Thüringen gefunden:
    https://www.kv-thueringen.de/fileadm...ungsantrag.pdf
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  4. #254
    Registrierter Benutzer
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    Dürfte man eigentlich auch neben einem Vollzeitjob z.B. am Wochenende oder abends eine Honorartätigkeit in einem Impfzentrum durchführen? Macht das jemand von euch vielleicht sogar? Was müsste man dabei beachten? Und was wäre die Mindestlaufzeit und der Mindestumfang eines solchen Honorar-Vertrags? Würde das genau so laufen wie bei einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit über die Notarztbörse oder gäbe es Unterschiede?



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  5. #255
    Diamanten Mitglied
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    Du musst die Nebentätigkeit deinem Hauptarbeitgeber anzeigen. Haftpflichversicherung entweder selbst oder über AG.
    Bist du im Impfzentrum abhängig beschäftigt aber sozialversicherungsbefreit musst du theoretisch Ruhezeiten einhalten; bin mir da aber nicht sicher. Als Selbstständiger muss man das nicht.



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