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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #296
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Spatzline Beitrag anzeigen
    Also Deiner Meinung nach keine Krankenversicherung zusätzlich?
    Wenn es deine Haupteinnahmequelle ist fallen Beiträge zur GKV an oder du musst dich privat versichern, ist wie eine selbstständige Nebentätigkeit oder eben Haupttätigkeit



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  2. #297
    Registrierter Benutzer
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    Ich finde hier den Link zum Protokoll der 1000. Sitzung des Bundesrats, wo steht, dass das beschlossen wurde. Aber verkündet ist dieser neue §130 SGB IV ja noch nicht, oder?

    Wie das mit der gesetzlichen KV jetzt läuft, würde mich auch interessieren. Vor allem, ob es ok ist, wenn ich denen erst am Ende des Jahres mitteile, wieviel ich da letzten Endes verdient habe. Abzuschätzen ist das ja überhaupt nicht, weil ich das abundzu am Wochenende nebenbei mache, wenn ich einen Dienst bekomme.



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  3. #298
    Oberpropofolist
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  4. #299
    Oberpropofolist
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    Ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ;)

    Es ist ja bekanntermaßen so, dass die die Einnahmen aus der Impftätigkeit von den Sozialabgaben befreit sind.
    Ich hatte aufgrund von Jobwechsel einen Monat ausschliesslich Einkommen aus dem Impfzentrum und bin freiwillig GKV versichert.

    Meine Krankenkasse hat mir einen netten Brief geschickt in dem sie zwar bestätigt, dass die Einnahmen von Sozialabgaben befreit seien, sie jedoch Beiträge auf "sonstiges" Einkommen erheben können und daher um den Einkommensnachweis bitten. Das hab ich dann gemacht und natürlich auch bezahlt. Alles kein Problem ....
    Nun scheint es aber so zu sein, dass andere GKV das anders handhaben und man keine Beiträge auf sonstige Einnahmen (Impfzentrum) zahlen soll/muss.

    Es geht hier nur um 1 Monat, also nicht um Unsummen, aber ich würde dennoch gerne wissen ob meine KK Beiträge erheben darf obwohl per Gesetz die Einnahmen befreit sind.
    Vielleicht findet sich hier ja jemand der sich damit auskennt.
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  5. #300
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    Interessant ist in dem Zusammenhang, dass die Ärzteversorgung, insofern man die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hat, auch noch Zahlung erwartet. Die begründen es so, dass die Ärzteversorgung explizit nicht befreit ist und dort dann Zahlungen fällig werden. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Wäre man in der gesetzlichen Rentenversicherung müsste man keine Beiträge zahlen...

    Zitat Zitat von Lizard Beitrag anzeigen
    Ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ;)

    Es ist ja bekanntermaßen so, dass die die Einnahmen aus der Impftätigkeit von den Sozialabgaben befreit sind.
    Ich hatte aufgrund von Jobwechsel einen Monat ausschliesslich Einkommen aus dem Impfzentrum und bin freiwillig GKV versichert.

    Meine Krankenkasse hat mir einen netten Brief geschickt in dem sie zwar bestätigt, dass die Einnahmen von Sozialabgaben befreit seien, sie jedoch Beiträge auf "sonstiges" Einkommen erheben können und daher um den Einkommensnachweis bitten. Das hab ich dann gemacht und natürlich auch bezahlt. Alles kein Problem ....
    Nun scheint es aber so zu sein, dass andere GKV das anders handhaben und man keine Beiträge auf sonstige Einnahmen (Impfzentrum) zahlen soll/muss.

    Es geht hier nur um 1 Monat, also nicht um Unsummen, aber ich würde dennoch gerne wissen ob meine KK Beiträge erheben darf obwohl per Gesetz die Einnahmen befreit sind.
    Vielleicht findet sich hier ja jemand der sich damit auskennt.



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