teaser bild
Seite 69 von 69 ErsteErste ... 19596566676869
Ergebnis 341 bis 344 von 344
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #341
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2020
    Beiträge
    177

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von ybu26 Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man kurzzeitig ohne andere Anstellung ist und geimpft hat? Die Versteuerung läuft dann trotzdem in Steuerklasse VI, oder? Zahlt man dann für diesen Zeitraum bei der Krankenkasse dann den Mindestbeitrag oder berechnen sich diese Beiträge dann über die Jahreseinkünfte?
    Die Impftätigkeit ist, wenn du dafür nicht von einem Personaldienstleister angestellt wirst, freiberuflich und ohne Steuerklasse. Du musst dich selber krankenversichern und dafür will die Krankenkasse dein Einkommen über den versicherten Zeitraum wissen. Wenn du ansonsten bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, bezahlen die deine Krankenversicherung. Dann musst du dich nur tageweise für deine Einsätze von der Arbeitsagentur abmelden und für diese einzelnen Tage bei der Krankenversicherung freiwillig versichern. Deine freiberuflichen Einnahmen versteuerst du später über die Steuererklärung.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #342
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.04.2017
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    12
    Hallo zusammen, habe mir hier nun auch alles mal durchgelesen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
    Ich war auch nahezu das gesamte letzte Jahr angestellter Impf- bzw. Testarzt. Ich blicke aber einfach gar nicht durch, was genau mit der "Befreiung von Sozialabgaben" gemeint ist. Bei meiner GKV habe ich angefragt und vermutlich ist es möglich, dass mein AG sich die zu viel gezahlten Beiträge zurückholt. Ärzteversorgung habe ich auch stets eingezahlt und diese kriege ich wohl nicht zurück.

    Meine Frage wäre nun, was denn egtl. mit der Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ist? Verzeiht mir, ich kenne mich da leider gar nicht aus, aber bin ich davon dann auch befreit und wie könnte man diese gezahlten Beiträge zurückverlangen?

    Wäre super, wenn mir irgendjemand helfen könnte



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #343
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Ärzteversorgung sind keine Sozialabgaben. Den Rest muss dein AG zurückfordern... du musst eigentlich nur deiner Gehaltsabrechnung widersprechen wenn entsprechende Abgaben dort genannt sind. Vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist beachten, TVÄ wäre z.B. 6 Monate, d.h. dein AG kann sich die zu viel bezahlten Beiträge dann zwar zurück holen streicht sie aber selbst ein da deine Ansprüche verjährt sind...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #344
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.04.2017
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    12

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Dank dir! D.h. ich werde Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zurückfordern. Die Frist kann ich noch gerade so einhalten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 69 von 69 ErsteErste ... 19596566676869

MEDI-LEARN bei Facebook