teaser bild
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 32
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    31.05.2005
    Beiträge
    459

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich war lange stiller Mitleser, aus aktuellem Anlass wollte ich um euren Rat fragen.

    Wir haben einen eher größeren Coronaausbruch in meinem Klinikum und ich bin auch positiv getestet worden mit Symptomen und aktuell in Quarantäne. Nun wurde durch meinen Arbeitgeber beim Gesundheitsamt beantragt, dass ich ab Montag wieder zur Arbeit gehen darf trotz Quarantäne (bin wieder einigermaßen symptomfrei). Da es mir gut geht, bin ich damit einverstanden. Allerdings hat man schon anklingen lassen, dass es evtl. sein könnte, dass ich wieder früher nach Hause geschickt würde je nach Arbeitsaufkommen. D.h. ich müsste dann meine Überstunden dafür opfern?! Finde das etwas unfair, wenn der Fall eintreten sollte, denn ich bin ja aktuell noch in Quarantäne und müsste eigentlich nicht arbeiten, mache es aber dem Arbeitgeber zuliebe...

    Hat jemand damit evtl. Erfahrung und kann mir sagen, ob es zulässig wäre, dass ich Überstunden abbauen müsste?
    Zur Not kette ich mich am Stuhl fest, damit ich nicht meine hart erarbeiteten Überstunden dafür opfern muss

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
    Geändert von sweetashoney (13.12.2020 um 13:08 Uhr)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich würde das so sehen, dass du ja weiter in Quarantäne bist- und wenn dich dein AG nur kurzzeitig braucht, bist du ja trotzdem nicht regulär im Dienst, sondern immernoch in Quarantäne.
    Wie dann die Ausgleichszahlungen verrechnet werden, ist dann Problem deines AG.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.05.2009
    Beiträge
    372
    Erstens, du bist in Isolation und nicht Quarantäne.
    Zweitens, warum willst du unbedingt arbeiten gehen?



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #4
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2013
    Beiträge
    572
    Unabhängig von Quarantäne oder nicht: wenn keine anderslautende Betriebsvereinbarung wegen Pandemie o.ä. vorliegt, darf dich der Arbeitgeber zwar nett fragen, ob du Überstunden abbauen möchtest, aber er kann es nicht verlangen! Du könntest also auf jeden Fall stumpf da bleiben und deine Zeit absitzen. Alles andere wäre eine kurzfristige Dienstplanänderung und ist nur mit deiner Zustimmung oder der des Betriebsrats möglich.
    Du kannst dich sonst noch bei eurem Betriebsrat beraten lassen, ob aktuell irgendwelche Sonderregeln bei euch gelten.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Das kenne ich anders und zwar so, dass der AG bestimmen kann, jemanden ins Überstundenfrei zu schicken und dies nicht der expliziten Zustimmung des An bedarf



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook