- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Also ihr müsst echt lernen, strukturierter zu denken.
Du bist in Quarantäne, was bedeutet, dass du dich zu Hause aufzuhalten und keinen Besuch zu empfangen hast. Ziel ist es die Verbreitung einer ansteckenden und gefährlichen Krankheit zu verhindern. DAS ist die Grundlage. Du hast 14 Tage Quarantäne.
Jetzt gibt es dazu Ausnahmen, die dir erlauben, deine Wohnung zu verlassen. z.B. eigene Arztbesuche, sogar ggf. Hund gassi führen. Das muss man mit seinem Gesundheitsamt absprechen und ist an Auflagen gebunden.
Eine weitere Ausnahme ist medizinisches Personal WENN DIE VERSORGUNG DER PATIENTEN NICHT ANDERWEITIG SICHERGESTELLT WERDEN KANN. Also wenn es so viele patienten gibt und so wenig Personal, dass es mehr Schaden anrichtet, wenn du zu Hause bleibst als wenn du arbeiten kommst. Auch dazu gibt es Auflagen.
Aber in dieser ganzen Zeit bist du weiter potenziell ansteckend und unter Quarantäne. Also nix noch mal eben im Supermarkt das Abendessen mitnehmen.
Wenn jetzt unklar ist, ob du überhaupt gebraucht oder nicht gleich sogar weggeschickt wirst, dann widerspricht das ja der Ausnahmeregelung. Umgekehrt würde ein Schuh draus- dass man dich kontaktiert, wenn doch die Hütte brennt.
Tanken ist ne blöde Sache. Vermutlich würde das Gesundheitsamt das tatsächlich genehmigen wegen geringem Risiko und zweckmäßigster Lösung. Wichtig : Versuch das mit dem GA zu klären- vielleicht darfst ja Sonntag nacht über den Nachtschalter tanken und zahlen. Die Nutzung von Öffis ist wohl sogar erlaubt- aber nicht zweckmäßig.
Stunden abgezogen bekommen für "krank von Arbeit" geht gar nicht. Die Reststunden für einen vollen Tag müssen gutgeschrieben werden. Und ich würde mich auf keinen Fall drauf einlassen, dass man mir für "Arbeit trotz Quarantäne" noch Stunden abzieht- und am besten sich der AG noch den Lohnausfall erstatten lässt. Wie gesagt- offiziell bist du ja in Quarantäne und hast nicht "überstundenfrei weil nicht genug Arbeit" (letzteres hatten wir z.B. im Lockdown und wir haben eine entsprechende Dienstanweisung für den 21.12.-8.1., dass falls wir lockdownbedingt wenig zu tun haben, unsere Überstunden abzubauen haben)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3