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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Moin zusammen! Ich arbeite als angestellter Arzt in einer Praxis und fahre jetzt ab 1.1. die KV Dienste mit. Mein Chef hat das bisher immer alleine gemacht und ich habe ihm angeboten einige Dienste zu übernehmen. Wie sieht es jetzt mit der Vergütung dieser Dienste aus ? Die Abrechnung der KV geht ja auf das Konto des Praxisinhabers. Wie sieht das mit der Auszahlung an mich dann aus ? Muss ich hier etwas beachten ? Kann mein Chef mir die Zahlung einfach 1:1 überweisen ?

    lg vero



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Wenn Du als WBA angestellt bist, dann gehen die KV-Gelder sowieso an Deinen Chef, Du verwendest ja auch seine Formulare und Hardware...
    Wieviel er an Dich durchreicht, hängt von Deinem konkreten Arbeitsvertrag ab (teilweise sind die Dienste ja "inclusive"). Wie die (seltenen) Selbstzahlerpatienten behandelt werden, also ob Du selbst eine Rechung schreibst oder Dein Chef, sollte auch vor dem ersten Dienst geklärt werden.
    Wenn Du angestellter FA mit eigener KV-Zulassung bist, hängt es auch von Deinem Vertrag ab.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.058
    Ich habe als Poolarzt die KV-Dienste meines Chefs übernommen und dadurch einfach ein Honorar von der KV bekommen. Der Stundenlohn ist 50€. Das werde ich allerdings wegen der Scheinselbstständigkeit nicht mehr machen.

    Es kam auch gerade ein Rundschreiben der KV, was man alles an Tätigkeiten als "Freiberufler" alles zu machen und zu lassen hat. Auf mehrere Nachfragen, kam eine extrem arrogante Antwort mit BDO-Paragrafen des leitenden Juristen.



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