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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich bin FÄ für Innere und überlege mir in der Psychosomatik einen zweiten FA zu machen .
    Ich wäre dann wieder Weiterbildungsassistentin, also Gehaltsstufe Ä1, oder?
    Es scheint von Klinik zur Klinik anders gehandhabt zu werden, an der Uni, werde ich in der Arbeitsmedizin (2. FA) in der Stufe Ä2 engeteilt und dementsprechend bezahlt.
    Hat jemand Erfahrung mit der Gehaltsstufe Einteilung bei zweiter Weiterbildung?

    Freue mich über Tipps und Antworten!

    VG

    K.



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  2. #2
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    Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.

    In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hey, danke für deine Antwort.
    Eigentlich wäre ich auch davon ausgegangen, ist bei mir (Uni Klinik) auch so, aber eine Stellenbeschreibung bei DRK hat mich sehr verwirrt...



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Kenne da aber auch Fälle, die wieder neu eingestuft wurden. Bspw. einen chirurgischen Facharzt, der noch die Anästhesie hinterhergeschoben hat und eben nicht noch Facharztgehalt bezahlt wurde



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bei uns werden auch nur Fachärzte für Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin oder Innere in die Facharztstufe eingestuft, der Rest in die Assistenzarztstufe. Aber die bekommen natürlich die Jahre voll angerechnet
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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