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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.

    In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.
    Ich wollte nur einmal meinen Senf dazu geben und klarstellen, dass das so nicht ganz richtig ist:
    Korrekt ist, dass innerhalb der einzelnen Gruppen ärztliche Vorerfahrung angerechnet wird (laut Tarifvertrag werden muss), d.h. ein Facharzt sollte mindestens in Stufe 6 der Gruppe ÄI einsortiert werden.
    Nicht korrekt ist, dass man immer auch als Facharzt bezahlt werden müsste, also in die Gruppe ÄII einsortiert werden müsste. Die Regel dazu, die ich bisher in einigen Tarifverträgen gelesen habe lautet, dass man dann als Facharzt eingestuft werden soll, wenn man auf seiner neuen Stelle mindestens zu 50% fachärztliche Fähigkeiten einbringt. D.h. man wird in einer neuen WB also nicht automatisch als Facharzt bezahlt und gerade diese Regel eröffnet natürlich im negativen Sinne auch Spielraum zur Einstufung für den AG.

    Unbenommen davon kann man natürlich immer versuchen, eine bessere Einstufung zu verhandeln. Das hängt dann wohl vom Fach und dem eigenen Marktwert ab



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Bei privaten Trägern ist es ein relevantes Problem wenn man "zu teuer" wird, also zu lange keinen FA macht oder - noch schlimmer - eine andere Fachrichtung angerechnet haben wollte. Was der Chef sagt ist dann egal, die Geschäftsführung und das Controlling geben vor wer sich "lohnt" und wer nicht. Und die schielen wohl nur auf die Nettokosten. Wenn eine Abteilung viele OÄ hat wollen die sich scheinbar nichtmal mehr FÄ leisten da unwirtschaftlich.

    Hab mal interessehalber jemanden der in einem solchen Haus angestellt ist gefragt ob man sich zur Not nicht auch runterstufen lassen könnten auf eine niedrigere Gehaltsstufe um in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten wie derzeit zum Beispiel seinen Job zu sichern. Er meinte das ginge nicht, es sei gesetzlich geregelt wer wie viel bekomme. Beziehungsweise es ginge auch nach Tarif, da jeder nach einem festen Tarif mit standardisiertem Einstufungsschema bezahlt werden "müsse".

    Stimmt das denn überhaupt? Dachte immer das sei eine Frage von Angebot und Nachfrage.
    Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, geht freiwilliges Runterstufen tatsächlich nicht.
    Ich denke das ist auch gut so, sonst würde sich in großen und beliebten Städten kein Arbeitgeber mehr an den Tarif halten, bzw. es gäbe immer Leute, die bereit wären ihre Dienste etwas billiger anzubieten und die so den Tarifvertrag zum Schaden aller unterlaufen würden.



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  3. #18
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    Ich würde lieber weniger Gehalt bekommen und dafür meinen Job behalten dürfen - sollte es daran mal scheitern. Bin froh diese Stelle bekommen zu haben und würde hier gern bleiben. Und es würde mich riesig ärgern wenn ich sie verlieren würde nur weil ich "zu teuer" bin. Das fände ich schon sehr unfair.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, geht freiwilliges Runterstufen tatsächlich nicht.
    Ich denke das ist auch gut so, sonst würde sich in großen und beliebten Städten kein Arbeitgeber mehr an den Tarif halten, bzw. es gäbe immer Leute, die bereit wären ihre Dienste etwas billiger anzubieten und die so den Tarifvertrag zum Schaden aller unterlaufen würden.
    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Ich würde lieber weniger Gehalt bekommen und dafür meinen Job behalten dürfen - sollte es daran mal scheitern. Bin froh diese Stelle bekommen zu haben und würde hier gern bleiben. Und es würde mich riesig ärgern wenn ich sie verlieren würde nur weil ich "zu teuer" bin. Das fände ich schon sehr unfair.
    q.e.d!!!

    Naja, "zu teuer" ist eben relativ. Ein Facharzt in Stufe 1 verdient auch nur ca. 200 Euro BRUTTO mehr als ein Altassistent in Stufe 6. Das ist jetzt nicht die Welt.
    Oft ist der Grund für die nicht Verlängerung eines Vertrages nach erfolgter Facharztprüfung wohl eher, dass man von Seiten der Verwaltung nicht wünscht, dass aus dem befristeten Vertrag irgendwann ein unbefristeter wird, bzw. auch, dass eine gewisse Fluktuation in der Assistenschaft gewünscht ist.

    Wer sich in seiner Weiterbildungszeit verdient gemacht hat, wird wahrscheinlich auch die Möglichkeit haben, noch nach dem Facharzt an der Klinik zu bleiben. Fleißige, gut eingearbeitete Arbeitstiere weden immer gern gesehen
    Ich möchte die Vermutung anstellen, dass es in den meisten Fällen daher nicht an den 200 Euro Lohn mehr liegen wird, wenn der Vertrag nach dem Facharzt nicht verlängert wird.
    Geändert von Nefazodon (06.03.2021 um 23:07 Uhr)



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  5. #20
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    Das Problem ist am größten wenn man zu lange für die FA-Prüfung braucht. Da wie du sagst ein FA nur unwesentlich mehr kostet aber wesentlich mehr wert ist. Zumindest auf dem Papier. Wenn es aber viele OÄ gibt wird ein FA in der Realität nur leider oft wie ein Nicht-FA eingesetzt. Kriegt die Verwaltung davon Wind mag das auch eine Rolle spielen, so dass es selbst für FÄ eng werden könnte.

    Am besten sind aus Sicht des Controllings natürlich Berufsanfänger. Die sind am billigsten. Notfalls müssen das dann eben die extrem teuren OÄ kompensieren.

    Als Arzt ist man - anders als jemand in der Verwaltung - natürlich ein Kostenfaktor den man streichen kann. Wen interessiert schon ob alles korrekt abläuft und wie gut die Behandlung ist. Hauptsache die Kohle stimmt.



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