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Zitat von
escitalopram
Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.
In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.
Ich wollte nur einmal meinen Senf dazu geben und klarstellen, dass das so nicht ganz richtig ist:
Korrekt ist, dass innerhalb der einzelnen Gruppen ärztliche Vorerfahrung angerechnet wird (laut Tarifvertrag werden muss), d.h. ein Facharzt sollte mindestens in Stufe 6 der Gruppe ÄI einsortiert werden.
Nicht korrekt ist, dass man immer auch als Facharzt bezahlt werden müsste, also in die Gruppe ÄII einsortiert werden müsste. Die Regel dazu, die ich bisher in einigen Tarifverträgen gelesen habe lautet, dass man dann als Facharzt eingestuft werden soll, wenn man auf seiner neuen Stelle mindestens zu 50% fachärztliche Fähigkeiten einbringt. D.h. man wird in einer neuen WB also nicht automatisch als Facharzt bezahlt und gerade diese Regel eröffnet natürlich im negativen Sinne auch Spielraum zur Einstufung für den AG.
Unbenommen davon kann man natürlich immer versuchen, eine bessere Einstufung zu verhandeln. Das hängt dann wohl vom Fach und dem eigenen Marktwert ab