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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Platin Mitglied
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    Den dienstlichen Internetzugang darf man in allen Kliniken die ich kenne auch nur dienstlich nutzen. Mal nach privaten E-Mails schauen oder im Bereitschaftsdienst bei amazon shoppen oder Nachrichten lesen wird toleriert - alles was darüber hinausgeht ist sicher problematisch.
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber - sofern er eine private Nutzung strikt untersagt - u.U. auch auf die Daten zugreifen darf; es können ja keine privaten Daten sein, da dies untersagt ist. Rechtlich kompliziert wird es, wenn er die private Nutzung duldet, aber trotzdem mitlesen will...

    Aber was spricht dagegen, diese Nebentätigkeiten auf einem privaten Laptop mit Mobilfunkverbindung auszuführen?



  2. #17
    Banned
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Nur mal so zum Verständnis: Bereitschaftsdienst zählt zu 100% als Dienstzeit, wird aber nur zu maximal 40% vergütet? Was ist dafür denn eigentlich die genaue Rechtfertigung oder "Begründung"?
    Es gibt Bereitschaftsdienst Stufen z.B. es fällt 25% bis 50% der Zeit Arbeit in der Bereitschaftszeit an-->Stufe I, da wird die Zeit dann zu 90% vergütet. 10% werden dir nicht bezahlt.

    Wenn jetzt nur eine Arbeitsbelastung von 15-25% im Bereitschaftsdienst anfällt-->Stufe II, nur 60 % der Zeit werden vergütet

    Hier gibt es auch noch unterschiedliche (Stufen I-II oder I-III) je nach Tarifvertrag Uniklinik/kommunales Haus/kirchlich/Privat

    Zitat Zitat von Trüffel Beitrag anzeigen
    Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut!
    In der Radiologie ist das nicht überlich durchgeführte Untersuchungen zum Befunden an den Dienst weiterzugeben.

    Wegen aller möglichen Dinge (langsamer Transportdienst, andere Untersuchungen) kann es jedoch zu Verzögerungen im Tagesprogramm kommen. Was dann noch dringend untersucht werden muss, macht dann der Dienst.

    Auf den Stationen ist es genauso: Die Arztbriefe für morgen schreibt man natürlich nicht in der Bereitschaft, ausstehende EKs, TropT Kontrollen....was dringend ist und im Tagesverlauf nicht gemacht wurde, jedoch schon.
    Geändert von daCapo (25.12.2020 um 10:11 Uhr)



  3. #18
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    In der Radiologie ist das nicht überlich durchgeführte Untersuchungen zum Befunden an den Dienst weiterzugeben.
    .
    Nein. Doch! Ohhh..Die vermutlich allermeisten radiologischen Abteilungen und auch viele Praxen haben eine unterschiedlich lange Rückstandsliste, die sich aus den verschiedensten Gründen aufbaut. Mir persönlich bekannter Spitzenreiter: Klinik mit fünfstellig (!) offenen Befunden aus ca. 10 Jahren.
    Ein bißchen wie mit den Briefen der bettenführenden Abteilungen, die ja auch in den seltensten Fällen zu 100% mit Entlassung fertig sind.
    Und selbstverständlich kommen Chefs auf die Idee, das Abarbeiten im Dienst "zu erwarten". Wie mit den Briefen eben auch. Wie man in der Praxis mit einem solchen Ansinnen umgeht, ist dann eine andere Sache.
    Geändert von tarumo (25.12.2020 um 14:20 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #19
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    Ihr müsst euch mal mit einschlägigen Urteilen aus dem Arbeitsrecht beschäftigen. Schadet nicht. Der Arbeitgeber darf sehr wohl anordnen, dass im Bereitschaftsdienst Routineaufgaben erledigt werden, bspw. elektive OPs oder Röntgenbefunde. Die einzige Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die kumulative Arbeitszeit 50% der Bereitschaftsdienstzeit nicht überschreitet.



  5. #20
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Den dienstlichen Internetzugang darf man in allen Kliniken die ich kenne auch nur dienstlich nutzen. Mal nach privaten E-Mails schauen oder im Bereitschaftsdienst bei amazon shoppen oder Nachrichten lesen wird toleriert - alles was darüber hinausgeht ist sicher problematisch.
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber - sofern er eine private Nutzung strikt untersagt - u.U. auch auf die Daten zugreifen darf; es können ja keine privaten Daten sein, da dies untersagt ist. Rechtlich kompliziert wird es, wenn er die private Nutzung duldet, aber trotzdem mitlesen will...
    eduroam mit VPN Verbindung und es kann sowieso niemand sagen was genau du mit deinem Laptop gemacht hast und dir kann auch niemand irgendwie vorwerfen, du hättest die Sicherheit des Intranets o.ä. gefährdet.

    Bei uns werden alle Untersuchungen des Regelbetriebes noch am selben Tag befundet und oberärztlich vidiert. Es bleibt nichts für den Dienst liegen - das wäre ja noch schöner .



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