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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.07.2019
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    Ich habe einst einen Patienten von meinem Kollegen übernommen. Der patient war über 6 Wochen da. Leider hat mein Kollege keinen Entlassungsbrief geschrieben, ich wollte damals nicht diskutieren und habe es einfach geschrieben. Dabei habe ich einen Übertragungsfehler bei den Medikamenten entdeckt. Es ist damals gut gegangen. Konnte aber anders sein. Und ich frage mich wer haftet für solche Fehler wenn man abteilungsintern die Patienten übernimmt.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Was glaubst du denn?
    Oder anders gefragt: wessen Unterschrift steht unter dem Brief in dem der Fehler steht?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Kommt auf die genauen Umstände an. Aber erstmal einen Schaden geben, bevor jemand haftet.

    Wichtig- mach dir halt bei den Medikamenten Gedanken, ob sie schlüssig sind.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755

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    ... und im Zweifel haftet auch erstmal der AG



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