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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ein gesundes neues Jahr an alle!

    Habt ihr schon mal ein körperliche Untersuchung in einer ZNA machen müssen für die Polizei auf Grund einer staatsanwaltlichen Anordnung? Die Polizei kannte zwar das Verfahren der Liquidation bei Blutentnahme usw., aber für eine lange körperliche Untersuchung (ca. eine Stunde) im Rahmen eines Gewaltverbrechens gab es kein Formular. Wie liquidiert man so etwas? Hat jemand Erfahrungen?



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von ralfschmidt84 Beitrag anzeigen
    Ein gesundes neues Jahr an alle!

    Habt ihr schon mal ein körperliche Untersuchung in einer ZNA machen müssen für die Polizei auf Grund einer staatsanwaltlichen Anordnung? Die Polizei kannte zwar das Verfahren der Liquidation bei Blutentnahme usw., aber für eine lange körperliche Untersuchung (ca. eine Stunde) im Rahmen eines Gewaltverbrechens gab es kein Formular. Wie liquidiert man so etwas? Hat jemand Erfahrungen?
    Rechtsmedizinisches Gutachten? Ich glaube die Staatsanwaltschaft hat versucht günstig an ein Gutachten zu kommen. Normalerweise kommt für solche Untersuchungen ein bestellter Rechtsmediziner. So kenne ich das... ist aber auch schon 10 Jahre her, wenn es inzwischen anders ist wird sich vermutlich noch jemand melden



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  3. #3
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Ich kenne auch nur die Formulare für Blutentnahme und Gewahrsamfähigkeitsuntersuchung. Darüber hinaus würde ich (internistisch) aber auch nichts machen. Das sieht in der Gynäkologie vielleicht anders aus, vielleicht gibt es da Erfahrungen?



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