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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    Wie ist es denn an nichtuniversitäten Häusern der Maximalversorgung? Was darf man da erwarten? Vor allem wenn gar nicht klar ist, wie lange die Weiterbildung noch dauern wird?



  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    1.058
    Üblich ist ein Vertrag über die Dauer bis zum Facharzt. Man wird ja in eine Gehaltsklasse eingruppiert und kann dann schon abschätzen, wie lange es bis zur Facharztreife dauert.



  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Vor-Hölle
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Da ich in Bayern FA-Prüfung gemacht habe, kann ich berichten, daß nicht nur ALLE Arbeitsverträge der WB (also auch die aus anderen Bundesländern) vorzulegen waren, sondern auch auf peinlichst genaue Formulierungen in den Freitextzeugnissen geachtet wurde, was die exakte Tätigkeit und den Zeitumfang angeht. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Kann natürlich sein, daß das früher strenger gehandhabt wurde...was mich aber erstaunen würde.
    Habe auch in BY FA gemacht, musste keinen Arbeitsvertrag vorlegen, sondern nur die Muster-Weiterbildungszeugnisse mit den geforderten Formulierungen.

    Mal wieder alles willkürlich das ganze. Wie gehabt.



  4. #24
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Habe auch in BY FA gemacht, musste keinen Arbeitsvertrag vorlegen, sondern nur die Muster-Weiterbildungszeugnisse mit den geforderten Formulierungen.
    Na ja, über Facharztabschlüsse in Weißrussland kann ich nicht mitreden *duckundweg*

    Vermutlich inspiriert ein womöglich bundeslandüberschreitender Arbeitgeberwechsel die ÄK zu solchem Verhalten (ich nehme an, die Standardverträge der großen lokalen Kliniken wird man auch nicht sehen wollen). Oder Neumond. Oder das Geburtsdatum des Kandidaten.

    Wie dem auch sei, es besteht das Risiko, daß 1) der Vertrag verlangt wird und 2) dann auf Mißfallen stößt. Kann man ja vorab mit der ÄK klären, oder vom MB gegenlesen lassen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #25
    Platin Mitglied
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    572
    In Niedersachsen müssen Arbeitsverträge standardmäßig vorgelegt werden.



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