Üblich ist ein Vertrag über die Dauer bis zum Facharzt. Man wird ja in eine Gehaltsklasse eingruppiert und kann dann schon abschätzen, wie lange es bis zur Facharztreife dauert.
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Wie ist es denn an nichtuniversitäten Häusern der Maximalversorgung? Was darf man da erwarten? Vor allem wenn gar nicht klar ist, wie lange die Weiterbildung noch dauern wird?
Üblich ist ein Vertrag über die Dauer bis zum Facharzt. Man wird ja in eine Gehaltsklasse eingruppiert und kann dann schon abschätzen, wie lange es bis zur Facharztreife dauert.
Na ja, über Facharztabschlüsse in Weißrussland kann ich nicht mitreden *duckundweg*
Vermutlich inspiriert ein womöglich bundeslandüberschreitender Arbeitgeberwechsel die ÄK zu solchem Verhalten (ich nehme an, die Standardverträge der großen lokalen Kliniken wird man auch nicht sehen wollen). Oder Neumond. Oder das Geburtsdatum des Kandidaten.
Wie dem auch sei, es besteht das Risiko, daß 1) der Vertrag verlangt wird und 2) dann auf Mißfallen stößt. Kann man ja vorab mit der ÄK klären, oder vom MB gegenlesen lassen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
In Niedersachsen müssen Arbeitsverträge standardmäßig vorgelegt werden.