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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich werde im März in Deutschland beginnen zu arbeiten. Da gibt es natürlich einiges an bürokratischen Sachen zu erledigen, darunter eben auch die Rentenversicherung.
    Da ich mich mit dem deutschen System weniger auskenne, die Frage an euch:
    1. Kann man sich aussuchen, ob man in die dt. Rentenversicherung einzahlt oder in die Ärzteversorgung?
    2. Was ist "besser"? Ich nehme mal an die Ärzteversorgung?

    Ich beabsichtige nur für eine Zeit lang in Deutschland zu arbeiten (wer weiß, wie es dann schlussendlich tatsächlich ist), spielt da dieser Fakt eine Rolle? Für eines der beiden Sachen muss ich mich ja entscheiden?

    Herzlichen Dank im Voraus für informative Antworten.
    Viele Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es gibt keine Wahl- Du gehörst in das Versorgungswerk der Ärztekammer und musst einen Befreiungsantrag für die Rentenversicherung stellen. Antragsformulare und weitere Erklärungen finden sich auf der Homepage des zuständigne Versorgungswerks.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Damit sind alle Fragen beantwortet.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Man sollte sich so schnell wie möglich befreien lassen, wie die anderen schon schrieben muss man sich beim Versorgungswerk versichern lassen. Den Antrag auf eine Befreiung kann man im Internet runterladen oder bekommt ihn als Ausdruck vom Arbeitgeber.

    Ich habe auch noch eine Frage:
    Man muss ja eine Sozialversicherungsnummer angeben, bzw. eine Nummer die man auf der jährlich verschickten "Bescheinigung zur Sozialversicherung" findet. Ich glaube ich habe die für das letzte Jahr aber gar nicht zugeschickt bekommen bzw. kann sie nicht mehr finden. Wo muss man das denn neu beantragen? Damit meine ich übrigens nicht den Sozialversicherungsausweis (da weiß ich dass dafür die Krankenkassen zuständig sind).
    Danke im Voraus!



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Oh oh, ich will, lasst mich die Frage beantworten...

    Ich habe da auch noch eine Antwort:
    Wenn man die Sozialversicherungsnummer angeben soll und die auf der jährlich verschickte "Bescheinigung zur Sozialversicherung" nicht mehr findet, dann nimmt man einfach die vom Vorjahr. Oh, die findest du auch nicht? Dann nimm die vom Vor-Vorjahr. Oh, die findest du auch nicht? Dann nimm die vom Vor-Vor-Vorjahr. Oh, die findest du auch nicht? Dann nimm die vom Vor-Vor-Vor-Vorjahr... usw...
    Mal ganz ehrlich: du wirst es ja wohl gefälligst schaffen deine eigene Sozialversicherungsnummer anhand der ungefähr hundert Zetteln rauszufinden die dir zugeschickt wurden und auf denen allen steht "bitte aufbewahren"
    Und wenn du gar nichts auf die Reihe bekommst lass dir den Sozialversicherungsausweis zuschicken. Da steht die Sozialversicherungsnummer drauf.



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