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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebes Medi-Learn Team,
    ich melde mich nur kurz bei Euch, da mir die genaue Definition der Wechselschichtarbeit/Schichtarbeit nicht ganz klar ist (trotz Recherche und gründlichem Lesen unseres Tarifvertrages).

    Für meine Rotation in der Notaufnahme war ich durchgehend in Wechselschichtarbeit, 3-Schichtdienst (Tagdienst 8h, Spätdienst 8h, Nachtdienst 8h, am WoE lediglich Tagdienst/Nachtdienst jeweils 12h) --> Ganz klar Wechselschichtarbeit.

    Aktuell bin ich auf Nomalstation eingeteilt und habe meistens Tagdienst (8h). Jetzt jedoch seit einiger Zeit jeden Monat vier Nachtdienste à ca. 12 Stunden und zudem manchmal am Wochenende Tagdienst (12h) oder Visitendienst (4h). Bekomme regulär die Schichtzulage.

    Ich verstehe leider nicht ganz, wann meine Tätigkeit auf Normalstation unter die Wechselschichtarbeit fällt?

    Vielleicht könnt ihr mir die kläre Abgrenzung erklären?

    Herzlichen Dank für Eure Mühe!

    Anbei ein Auszug aus unserem aktuell TV-Ärzte.

    Johannes


    https://www.vka.de/assets/media/docs...sung_final.pdf

    (1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Ärztin/der Arzt längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
    (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeit- spanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.



  2. #2
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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Warum genau möchtest Du das denn unbedingt wissen?

    Meiner ganz persönlichen Auffassung nach -und ich bin ausdrücklich kein Experte und kann mich irren- erfüllt Bereitschaftsdienst, zumindest, solange er nicht regelmäßig immer in gleicher Frequenz auftritt, NICHT die Kriterien eines Schicht- oder Wechselschichtdienstmodelles. Das Bereitschaftsdienstwesen bzw. auch Rufbereitschaftsdienstwesen ist eben etwas anderes, worauf die von dir genannten Definitionen eben nicht zutreffen, allein schon deshalb, weil Du wahrscheinlich nicht regelmäßig im Dienst arbeitest (vorsicht: die juristische Definition von Häufigkeiten kann sich von der landläufigen unterscheiden).

    Wenn ich bei Google"ist bereitschaftsdienst schichtarbeit" eingebe, scheint schon der erste Treffer -indem ein Urteil des BAG von 2010 zitiert wird- meine diesbezügliche Meinung zu untermauern, zumindest so wie ich dieses Urteil verstehe.

    Eine stundenweise gezahlte Nachtdienstzulage oder Wochenendarbeitszulage bleibt davon natürlich unberührt, sodass Du selbst im Bereitschaftsdienstmodell eine Nachtdienstzulage für die geleisteten Stunden bekommst. Überdies muss Nachtarbeit (zumindest in den Tarifverträgen die ich kenne) unabhängig davon natürlich durch eine bestimmte Anzahl an freien Tagen ausgeglichen werden (auch wenn es im Bereitschaftsdienst eben kein Schichtdienst im eigentlichen Sinne ist).

    Aber wie gesagt: ich bin kein Experte auf diesem Gebiet und ganz sicher auch kein Jurist. Wenn Du es ganz sicher wissen willst, solltest Du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden (das kostet dann allerdings sicher eine Beratungsgebühr) oder an eine Gewerkschaft (Verdi, Marburger Bund etc.). Die beraten ihre Mitglieder bei solchen Fragen...

    Ich glaube, genauer wird es dir hier, in einem Internetforum, keiner beantworten können...
    Geändert von Nefazodon (25.01.2021 um 01:19 Uhr)



  4. #4
    Toastbrot im Regen
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    Rechnest du deine Dienste selbst ab oder erfolgt dies automatisch? Das aktuelle Dienstmodell entspricht normaler Arbeitszeit plus Bereitschaftsdiensten und das ist keine Schichtarbeit, lohnt sich eigentlich finanziell mehr, da man über die 40 bzw 42 h hinaus die Dienste macht. Dafür gibt's bei Schichtarbeit mehr Urlaubstage.
    Geändert von ninakatharina (25.01.2021 um 14:22 Uhr)



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Es gibt Schichtarbeit, Wechselschichtarbeit und eben Normalarbeit mit Bereitschaftsdienst. Es ist wichtig zu wissen, ob du da Bereitschaftsdienste machst oder nicht. Gerade am Wochenende hört sich das ganze ja nach Schichtarbeit an (da zwei feste Schichten à 12h. Oder ist das BD? Ich würde es an deiner Stelle wissen wollen, da du dafür Zuschläge bekommst.



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