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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Nun, schon durch das verbindliche E-Logbuch wird sich m. E. einiges verbessern.
    Eine WB- Vereinbarung geht natürlich nur zu Beginn. Ist aber empfohlen.
    Ja ein wenig möglicherweise, wenn man fest dran glaubt. Letztendlich wird man auf das "Wohlwollen" seinens Lehnsherren als Vasall angewiesen sein. Wer empfiehlt denn die WB-Vereinbarung? Die ÄK oder du? Gibt es da auch ein Formular für oder ist es im e-logbuch?

    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Aktuell werden nach wie vor Leute gesucht ( bis auf natürlich wenige Ausnahmen wie z.B. ...Dermatologie in ... München-Bogenhausen oder so).
    Weiterbildungsvasallen? Ja das gibt es viele Angebote für...schon länger.



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  2. #7
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    Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...
    Vielleicht hat diese Person von der OHL auch noch mehr unbeliebte Aufgaben delegiert bekommen (z.b. Hygienebeauftragter, Laserbeauftragter, Datenschutzbeauftragter usw. you name it, es wird gefühlt immer mehr) und soll nebenher auch noch Vollzeit Arzt spielen und hat vielleicht sogar noch ein Privatleben oder Familie. Schätze die Motivation, sich zeitnah um solche Themen wie E- Logbuch zu kümmern und am Ball zu bleiben dementsprechend hoch ein 😉



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...
    Äh...dann muss er das alles im Namen des WB machen. In den alten Logbüchern darf nur der WB unterschreiben, kein OA oder die Sekretärin in Vertretung.
    Und ja mit dem E-Logbuch: Da muss der Weiterbilder sich wohl um Login usw. kümmern, möglicherweise hat er ja jmd. (ein Vasall oder eine Sekretärin), die ihm hilft.

    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Schätze die Motivation, sich zeitnah um solche Themen wie E- Logbuch zu kümmern und am Ball zu bleiben dementsprechend hoch ein ��
    Genau...Nahe 0.



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  5. #10
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    Danke für eure Rückmeldungen. Nach Rücksprache mit der entsprechenden LÄK kam genau diese Auskunft:
    Aktuell gilt auf jeden Fall die alte WBB noch während der Umstellungszeit. Und dann muss der Befugte irgendwann mal einen neuen Antrag stellen. Aber selbst wenn der dann zu einer kürzeren Befugnis führt, so wird auf jeden Fall die ursprüngliche Zeit für in Weiterbildung befindliche Assistenten noch angerechnet.

    Das ganze E-Logbuch Zeug und auch den neu zu stellenden Antrag für die 2020 WBO würde ich jetzt eher nicht im Vorstellungsgespräch groß erwähnen; heißt ja für den Arbeitgeber erstmal Arbeit. Das mache ich dann erst nach Vertragsunterzeichnung ...



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