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Hallo Forumsmitglieder,
ich habe mich neulich mit einer Kommilitonin über KV-Dienste/ärztlicher Bereitschaftsdienst unterhalten. Grundsätzlich ist ja jeder Arzt, welcher einen KV-Sitz hat oder über einen KV-Sitz angestellt ist, verpflichtet solche Dienste zu machen, egal welche Fachrichtung der Arzt hat. Wir haben uns gefragt, was die minimale verpflichtende Anzahl solcher Dienste ist? Also in welcher Frequenz sie statt finden. Oder ist das von Region zu Region unterschiedlich und abhängig davon, wie gut eine Region mit Ärzten besetzt ist? Kann man sich aussuchen, wann man die Dienste macht oder ist das fest vorgeschrieben? Google spuckt leider keine Infos dazu aus und über die Suchfunktion finde ich auch keine konkreten Antworten hier im Forum.
Danke im Voraus,
Appletree