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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    15.09.2019
    Beiträge
    5

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    Hallo Forumsmitglieder,

    ich habe mich neulich mit einer Kommilitonin über KV-Dienste/ärztlicher Bereitschaftsdienst unterhalten. Grundsätzlich ist ja jeder Arzt, welcher einen KV-Sitz hat oder über einen KV-Sitz angestellt ist, verpflichtet solche Dienste zu machen, egal welche Fachrichtung der Arzt hat. Wir haben uns gefragt, was die minimale verpflichtende Anzahl solcher Dienste ist? Also in welcher Frequenz sie statt finden. Oder ist das von Region zu Region unterschiedlich und abhängig davon, wie gut eine Region mit Ärzten besetzt ist? Kann man sich aussuchen, wann man die Dienste macht oder ist das fest vorgeschrieben? Google spuckt leider keine Infos dazu aus und über die Suchfunktion finde ich auch keine konkreten Antworten hier im Forum.

    Danke im Voraus,
    Appletree



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Das regelt jeder KV-Bezirk für sich. Wir haben einen fachgebundenen und teilen uns mit ca 30 Kollegen die Dienste. Kann man sich also ausrechnen, wie oft man dran ist. Wir können Wünsche abgeben, und es zählt Weihnachten natürlich mehr als irgendein stinknormaler Montag mitten im Jahr als Dienst. Ich hatte mir die Dienste für dieses Jahr so gelegt, dass ich zwei Wochen am Stück machte, dafür aber jetzt auch schon fürs komplette Jahr dienstfrei bin. In der benachbarten Großstadt sind die Dienste irgendwie noch mal anders geregelt, zumindest machen die Kollegen dort nicht mal ein Drittel der Anzahl von uns. Aber wer da alles mit reinzählt, weiß ich nicht.
    Quintessenz: Du wirst keinerlei allgemeingültige Aussagen bekommen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.129

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    Genau bei uns ist es im westlichen Ruhrgebiet/Niederrhein irgendwie in jeder Stadt ein bisschen anders geregelt. Es kommt ja auch drauf an wieviele Ärzte für das Dienstsystem zur Verfügung stehen. Bei uns in einer ca 500000 Einwohner Großstadt mit zwei Notfallpraxen fällt pro Quartal pro Sitz ca ein Dienst für die allgemeinmedizinischen Notdienste an. Als Psychiater und ärztliche Psychotherapeuten suchen wir uns aber Vertreter, weil wir inhaltlich uns gar nicht zutrauen, da für die Patienten gute Arbeit leisten zu können, weil es für uns keine fachgebundenen Dienste sind.



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