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Zitat von
hebdo
Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen
Bei der Arbeitsagentur muß auf jeden Fall eine Kopie der Kündigung eingereicht werden, zusätzlich muß der ehemalige Arbeitgeber Angaben über Art, Dauer und Art des Beschäftigungsendes machen.
Bei einem befristeten Vertrag gibt es logischerweise keine Kündigung
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"