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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Aus eigener Erfahrung kann man als Arzt ganz entspannt und ohne Befürchtungen ALG1 beantragen. Zum einen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Behörde gesplittet in die Bereichen Meldung, Arbeitsvermittlung, ALG-Beantragung und Leistungsauszahlung besteht. Keiner kann etwas über den anderen Bereich sagen. Die Vermittler wissen um die günstige Arbeitsmarktlage und machen grundsätzlich wenig Druck - zumindest die ersten 12 Monate. Zweitens gibt es kaum deailierte Kenntnisse über die Weiterbildung, sodass man Stellen u.a. mit der Begründung in diese Richtung ablehnen kann.

    Wenn du dich während der Arbeitslosigkeit krank meldest, bekommst du für die Zeit kein ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Man bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

    Mit Praktika und Hospitationen bin ich mir nicht sicher. Aber Fortbildungen werden z.B. gern gesehen. Denke aber es sollte kein Problem sein. Wenn du dich komplett auserhalb des medizinischen Bereich orientieren willst, kannst du bestimmt auch so Unterstützung bekommen.

    Generell würde ich aber ggüber der Agentur sehr zurückhaltend mit Infos sein und nur das allernötigste preis geben.



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    25.09.2020
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Aus eigener Erfahrung kann man als Arzt ganz entspannt und ohne Befürchtungen ALG1 beantragen. Zum einen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Behörde gesplittet in die Bereichen Meldung, Arbeitsvermittlung, ALG-Beantragung und Leistungsauszahlung besteht. Keiner kann etwas über den anderen Bereich sagen. Die Vermittler wissen um die günstige Arbeitsmarktlage und machen grundsätzlich wenig Druck - zumindest die ersten 12 Monate. Zweitens gibt es kaum deailierte Kenntnisse über die Weiterbildung, sodass man Stellen u.a. mit der Begründung in diese Richtung ablehnen kann.

    Wenn du dich während der Arbeitslosigkeit krank meldest, bekommst du für die Zeit kein ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Man bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

    Mit Praktika und Hospitationen bin ich mir nicht sicher. Aber Fortbildungen werden z.B. gern gesehen. Denke aber es sollte kein Problem sein. Wenn du dich komplett auserhalb des medizinischen Bereich orientieren willst, kannst du bestimmt auch so Unterstützung bekommen.

    Generell würde ich aber ggüber der Agentur sehr zurückhaltend mit Infos sein und nur das allernötigste preis geben.
    Vielen Dank. Was empfiehlst du als Grund der Kündigung zu benennen?
    Also z.B. Weil ich eine andere Fachrichtung fortsetzen will oder Weil ich Stress auf die Arbeit wegen höher Arbeitsbelastung und Personalmangel
    Oder macht es kein Unterschied wenn ich kein Problem der 3 monatige Sperre habe



  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen



  4. #19
    Banned
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen
    Würde ich vor der Kündigung dort abklären...



  5. #20
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen
    Bei der Arbeitsagentur muß auf jeden Fall eine Kopie der Kündigung eingereicht werden, zusätzlich muß der ehemalige Arbeitgeber Angaben über Art, Dauer und Art des Beschäftigungsendes machen.
    Bei einem befristeten Vertrag gibt es logischerweise keine Kündigung
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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