Natürlich muss man die jew. WBO beachten, aber was für einen Sinn ergäbe das "klinische" Jahr in Psychosomatik im Rahmen des Labormedizin-FA? Somatische Fächer und v.a. Innere sind meiner Meinung nach viel besser geeignet.
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Welche ÄK hat es denn die Muster-WBO zu 100% umgesetzt? IdR kochen die doch immer ihr eigenes Süppchen. In Berlin braucht man für Labormedizin stationäre Innere oder Pädiatrie, für MiBi ist das Fach egal, muss nicht mal stationär sein.
Natürlich muss man die jew. WBO beachten, aber was für einen Sinn ergäbe das "klinische" Jahr in Psychosomatik im Rahmen des Labormedizin-FA? Somatische Fächer und v.a. Innere sind meiner Meinung nach viel besser geeignet.
Einfach in deiner passenden WBO nachschauen. Für Niedersachsen wäre das z.B.:
Dann nachschauen welche Bereiche unter "unmittelbaren Patientenversorgung" gemeint sind:müssen 12 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im
stationären Bereich abgeleistet werden
Also zu deiner Frage: Ja, das ist möglich. Und wer weiß, vielleicht ist das ja eine Kompetenz die in der Labormedizin noch fehlt und du bist der nächste der eine Psychose mit bestimmten Laborparametern verknüpfen kann?Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,
Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und
Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Physikalische und
Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.
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Psychosen werden allerdings nicht in der Psychosomatik behandelt.
Der TE hat aber auch nicht gefragt, ob es sinnvoll ist, sondern ob es angerechnet wird bzw. ob es als stationäres Fach gilt, auch wenn die Ärzte nachts nicht vor Ort sind, sondern nur Rufbereitschaft haben. Das ist bei der Unterscheidung ambulant vs. stationär meines Wissens nach kein Kriterium, sollte also als stationär angerechnet werden, sofern natürlich eine Weiterbildungsbefugnis vorhanden ist.