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Laut Anzahl der statistischen Studentenantworten sind Antworten A und B gleichauf.
A) affektive Komponente
B) kognitive Komponente
Gemäß Dozenten ist Antwort A richtig.
Laut dem Amboss-Artikel zum Thema "Nozizeptives System" Unterabschnitt "Schmerzkomponenten" ist die "kognitiv-bewertende Komponente" als "Interpretation und Umdeutung der Schmerzen" definiert. Darüber die Definition der affektiven Komponente trifft ja ziemlich eindeutig als Antwort auf die Frage zu.
Mir Unklar ist allerdings, weshalb die Beschreibung als "quälend" und "unerträglich" nicht auch gleichzeitig kognitiv bewertend ist. Denn die Schmerzen werden hier ja als "unerträglich" interpretiert?
Verständnisproblem meinerseits (das auch einige andere Studneten zufällig auch hatten?) - oder uneindeutige Definition/Fragestellung?