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Hallo,
ich weiss es gibt schon ein zwei Threads zum Thema korrekte Einordnung in die Entgeldgruppe (Stufe).
Ich habe schon über ein Jahr im selben Fachbereich an einer Klinik gearbeitet und fange jetzt bei einem universitären Haus an. Im Arbeitsvertrag steht Gruppe Ä1 aber nicht welche Stufe. Normalerweise müsste ich ja in die zweite Stufe eingeordnet werden. Im Internet bin ich jetzt aber über folgenden Abschnitt gestolpert:
Die Stufe wird abhängig von der Berufserfahrung innerhalb der selben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber festgesetzt. Die Angabe "3 Jahre" in der Tabelle bedeutet beispielsweise, dass diese Stufe nach insgesamt 3 Jahren in der entsprechenden Funktion erreicht wird. Zeiten in einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können für die Zuordnung zur Entgeltstufe angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind. (§16 TV-Ärzte)
Weiss da jmd. mehr dazu? Eigentlich dachte ich, es richtet sich rein nach Berufserfahrung, es scheinen jedoch auch andere Faktoren mit reinzuspielen. Aber Zeiten "können" ja angerechnet werden.
Danke schonmal.