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Der von dir zitierte Absatz abcd bezieht sich meiner Ansicht nach auf ab der 95. geleisteten Bereitschaftstunde.
Mir ist jetzt aufgefallen dass in meiner Januarabrechnung die Soll Arbeitszeit um die Zeit X mal % der Zeitanrechnung unserer Bereitschaftsklasse reduziert ist. Ich nehme an das soll der Ausgleich sein.. auch wenn der Tarifvertrag vorsieht dass dieser FZA gesondert gekennzeichnet wird im Dienstplan (wird er nicht bei uns... deswegen könnte man jeden beliebigen FZA denn ich hatte als Ausgleich erachten)
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@SpektralleuchteDer von dir zitierte Absatz abcd bezieht sich meiner Ansicht nach auf ab der 95. geleisteten Bereitschaftstunde.
Woran machst Du das fest?
Ich verstehe es wie folgt (hätte aber auch gerne die 135%
In §9 sind Sonderformen der Arbeit gelistet (Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden separat in §10 aufgeführt), in §11 wird die Vergütung der Sonderformen (aus §9) festgelegt. In §12 die Vergütung von Bereitschaftsdienst. Da geleistete Stunden in Rufbereitschaft als Überstunden (=Sonderformen der Arbeit §)) vergütet werden, sind auch hier die Zuschläge aus §11 fällig und auch andere Stundenlöhne als bei BD zu Grunde gelegt.