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Thema: Teilzeit

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Angenommen, man hat eine 75% stelle und den Freitag frei sowie an einem anderen tag um 14.00h schluss. ist es rechtens, wenn man an dem freien tag zum dienst (24 stunden) eingeteilt wird? falls ja, kann man stattdessen an einem anderen Wochentag seinen freien tag in Anspruch nehmen? schließlich beträgt die Wochenarbeitszeit 30 stunden.
    besten dank



  2. #2
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    Ich weiß nicht, ob es "rechtens" ist, aber ich fände es extrem unkollegial. Im Ausnahmefall, wenn wenn Not am Mann ist, okay. Aber nicht als Regel. Und das sage ich als VZ-Kraft.

    Als TZ bekommt man ohnehin weniger Gehalt und vor allem WB pro Zeit angerechnet (was man sich natürlich bewusst aussucht), aber wo wäre dann der Sinn, an seinem eig. freien Tag noch Dienst zu machen? Da kann man ja auch gleich VZ arbeiten...

    PS: Ich vermute dennoch, dass es rechtens ist, denn man kann auch an einem Samstag eingeteilt werden...



  3. #3
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    Du kannst ja auch samstags eingeteilt werden, ohne Ausgleichsfrei, weil der nächste Tag ein Sonntag ist. Denke also es ist legal.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Klar ist das rechtens. Warum auch nicht. Ob es unbedingt notwendig ist, ist sicherlich Abstimmungssache in deiner Abteilung.
    Die Stunden werden dann entweder als Überstunden erfasst (Cave: ohne Überstundenzuschlag! Dank MB gibt es den nämlich erst ab der 41. h) oder können abgefeiert werden



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