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Bei Amboss Arztmodus steht auch: Indikationen Tonsillektomie (TE): - Einseitig vergrößerte Tonsille "Eine unilaterale Vergrößerung ist bis zum Beweis des Gegenteils immer malignomverdächtig." Im Text ist nicht 100% eindeutig das die andere überhaupt angeschwollen ist "ebenfalls belegte, jedoch weniger große linke Tonsille". Dazu kommt dass das diff. Blutbild noch aussteht. Also anfechtbar könnte das schon sein. Und irgendwie das bei so massiver Vergrößerung doch sicherlich die Gefahr droht das die Atemwege verlegt werden könnten.
Ich kenne zwar die Fragestellung nicht, weil ich jetzt kein Examen geschrieben habe. Aber bei einem Jugendlichen mit EBV-Infektion, der nicht mehr essen und trinken kann vor Schmerzen wird sicher keine OP gemacht, sondern bei drohender Exsikkose eine Infusion zum Ausgleich gelegt und symptomatisch behandelt, bis es besser wird. Schluckbeschwerden meint hier meiner Meinung nach nicht Dysphagie mit Aspirationsgefahr sondern einfach Schmerzen beim Schlucken.
Bei einer deutlichen Seitendifferenz würde ich an eine Peritonsillitis/Peritonsillarabszess denken, bei dem man aber auch nicht die Tonsillen rausnimmt, sondern den Abszess behandelt. Aber das wäre auch wieder eher ein bakterieller Infekt und kein Virusinfekt wie bei EBV.
Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.
Also ich denke da solltet ihr auch überlegen, ob ihr da in der Realität ein GanzkörperMRT machen würdet bei jemandem der dicke Tonsillen bei einem EBV Infekt hat aber vielleicht doch eher eine Sono oder mal abwarten. Also hättet ihr da in der Realität wirklich den Verdacht auf einen malignen Prozess? Und dann ein Ganzkörper MRT?
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