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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Letalität ist nicht straffrei.
    Selbstverständlich. Gemäß § 218 nach entsprechenden Aufklärungen bis zur 14. SSW. p.m.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von M2-Kreuzer Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich. Gemäß § 218 nach entsprechenden Aufklärungen bis zur 14. SSW. p.m.
    sorry, das hat sich auf den Schreibfehler "letal" bezogen.

    Und nur weil etwas straffrei ist bzw. der Tatbestand nicht verwirklicht wird, ist es nicht legal.

    Nicht umsonst sagen viele, sie wollen Abtreibung entkriminalisieren. Weil es eben noch im StGB bei den Straftaten gegen das Leben steht.



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  3. #8
    Platin Mitglied
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    Alle...warte, wo hab ich die Diss vergessen?
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    Ich fand aber auch die Aussage interessant, "muss nach bestehender Indikation von GynokologIn durhcgeführt werde"..naja wenn eine Lebensgefahr für dei schwangere vorhanden ist, ist die Indikation gegeben, war nur so ein Gedanke. Denke aber schon das am richtigsten die Durchführung durch den Arzt ist.



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  4. #9
    Unregistriert
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    Ja, das kann ich total nachvollziehen. Da habe ich mich wohl zu lange an dem Begriff der "Durchführung" aufgehangen, weil die tatsächliche Durchführung der medikamentösen Option meines Erachtens nach letztendlich (zwar unter ärztlicher Kontrolle) durch die Patientin erfolgt.



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