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@ nappy: Die Frage ist doch, ob sie die zweite Konstanzprüfung (im Falle von der KV Hessen zum Beispiel nach 12 Jahren) bestehen, wo man entweder Wartungsprotokolle oder Bildnachweise einreichen muss. Vielleicht haben die Inhaber die Genehmigung erstmal ruhen lassen (hatte mein alter Chef auch gemacht, bis ein neuer Kollege eingestiegen ist, der wieder Sonos machen wollte und sie ein neues Gerät geholt haben) und machen Sonos ohne bei der KV abzurechnen. Wenn regelhaft aber die zweite Konstanzprüfung bestanden wird, hieße es die Geräte hätten eine Laufzeit von 15-18 Jahren und da amortisieren sich die Kosten grade so (1000€/Jahr).
@anignu: Rein im hausärztlichen Setting schafft man meiner Meinung nach vom Niveau her maximal Degum I (wären aber auch 4 Sonos/d), man sieht erstens zu wenige Pathologien, zum anderen wird der Supervisor auch vieles wieder vergessen haben, wenn er selbst auch nicht mehr so viel Pathologien regelmäßig sieht. Dopplern kann man mit den Einsteigergeräte sowieso nicht gut, es sind Welten zwischen den Geräten in einer Akutneurologie und Geräte in der Hausarztpraxis. Ich bin aber davon überzeugt, dass das auch irgendwie softwaretechnisch bedingt ist. Es kann doch nicht nur daran liegen, dass hochwertige Geräte vor Jahrzehnte immer noch besser sind als neue Einsteigermodelle, obwohl die Prozessorenentwicklung etc. in den letzten Jahren einen großen Sprung gemacht hat. Zum anderen hat man auch wenig Möglichkeit die Ultraschallbefunde zu korrelieren. Der Chirurg macht den Körper auf und sieht seinen Verdachtsbefund, der Gastroenterologe oder Nuklearmediziner punktiert den Befund und sieht die Histologie.