Hallo zusammen, ich habe einen Widerspruch für das vergangene Examen eingelegt, aber noch keine Rückmeldung, daher kann ich leider nichts über die Erfolgsaussichten sagen.
Allgemein zum Widerspruch ein paar Infos: Die Frist für den Widerspruch steht in der Rechtshelfsbelehrung, falls keine dabei ist, kann man das beim LPA nachfragen. Für einige ist vermutlich auch die Gebühr relevant, die fällig wird, falls der Widerspruch abgelehnt wird… das kann man auch beim LPA anfragen und hängt vom Bundesland ab. Man kann den Widerspruch alleine oder mit einem Anwalt machen - die wissenschaftliche Ausarbeitung der Fragen bleibt einem i.d.R. selbst überlassen. Da würde ich persönlich darauf achten, dass der Anwalt mit dem impp bzw. den medizinischen Examina vertraut ist.
Prinzipiell habe ich meinen Widerspruch mit Lehrbüchern, Leitlinien und Papern begründet (mit vielen Quellen, meist mind. 10 pro Frage). Habe immer die entsprechenden Stellen zitiert. Außerdem habe ich mich teilweise (falls es passend war) an einem alten Gerichtsurteil orientiert. Da hatte der Kläger Argumente/Quellen für die in seinen Augen richtigen Lösungen und Argumente/Quellen gegen die Lösung des impps dargelegt.
Ich hoffe, das hilft dem ein oder anderen etwas.