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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen!

    Kann/sollte/muss ich nach abgeschlossenem M3 die Approbation beantragen, obwohl ich plane im EU-Ausland beruflich tätig zu werden?

    Muss ich dann trotzdem zwingend Mitglied bei der deutschen Kammer werden und Beiträge zahlen, obwohl ich nicht mal mehr in Deutschland gemeldet sein werde bzw. keine Wohnadresse hätte, wo ich Post empfangen könnte?


    Vielleicht weiß dazu ja jemand was bzw. hat Erfahrungen diesbezüglich.
    Viele Grüße und danke schon mal!



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Balkonien
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    821
    Wenn du weder in Deutschland wohnst noch arbeitest, dann musst du dich hier natürlich weder registrieren noch anmelden. Allerdings ist die Anerkennung der Approbation im Zielland u.U. einfacher, als die Anerkennung des Uni-Abschlusses. Und für den Fall, dass du doch irgendwann mal in Deutschland ärztlich tätig sein willst ist es ggf. auch einfacher, die Approbation jetzt zu beantragen, als in zwanzig Jahren. Die Meldung bei den Ärztekammern hat damit erstmal nichts zu tun, sondern ist nur erforderlich wenn du in Deutschland wohnst/ arbeitest.



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  3. #3
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Die deutsche Approbation würde ich auf jeden Fall mitnehmen, das sind paar Stunden Zeit (Formular ausfüllen, zum Hausarzt gehen wegen "Gesundheitszeugnis") und bundeslandabhängige etwa 100 € Gebühr.
    Für die Anerkennung der Approbation in einem anderen Land gibt es dann standardisierte Wege und Formulare über die Landesämter (certificate of good standing etc.) Für die Anerkennung eines Studiums eher nicht.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.10.2019
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    Vielen Dank für eure Antworten!



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von morgoth Beitrag anzeigen
    Die deutsche Approbation würde ich auf jeden Fall mitnehmen, das sind paar Stunden Zeit (Formular ausfüllen, zum Hausarzt gehen wegen "Gesundheitszeugnis") und bundeslandabhängige etwa 100 € Gebühr.
    Für die Anerkennung der Approbation in einem anderen Land gibt es dann standardisierte Wege und Formulare über die Landesämter (certificate of good standing etc.) Für die Anerkennung eines Studiums eher nicht.
    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man sich die Approbation anerkennen lassen kann. Ich glaube eher, dass man, wenn man schon mal im Ausland als Arzt gearbeitet hat, dann eben nachweisen muss, dass man sich dort berufsrechtlich nichts zuschulden kommen hat lassen. Aber mit der Anerkennung des Medizinstudiums hat das eigentlich überhaupt nichts zu tun.

    Wenn man z.B. in Österreich arbeiten will, braucht man nur das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (und natürlich diese wunderbare EU-Konformitätsbescheinigung) - denn das ist ja das Abschlusszeugnis über das lt. EU-Richtlinie 2005/36/EG automatisch anzuerkennende Medizinstudium. Die Approbation ist ja nur die Zulassung als Arzt in Deutschland - und somit in Österreich natürlich nichts wert. In der Schweiz ist es meines Wissens genauso.

    Einen Vorteil der Approbation sehe ich also nur dann, wenn du später mal wieder in Deutschland arbeiten willst, denn vor Ort (und mit aktuellem Zeugnis) ist die Bürokratie dafür sicher einfacher zu erledigen als aus der Ferne (und mit uraltem Zeugnis). Besonders dann, wenn du planst, in Deutschland die FA-Prüfung zu absolvieren.
    Geändert von davo (26.05.2021 um 13:51 Uhr)



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