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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Tag allerseits, ich gedenke derzeit meinen FA zum Arbeitsmediziner zu beenden und anschließend den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin zu gehen. Hierzu hätte ich eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann:
    Die Voraussetzungen sehen 2 Jahre beim HA + halbes Jahr Innere oder beim HA. Dazu die 80 Std Psychosomatik.
    In den Anforderungen steht zusätzlich drin: Erfüllung aller Weiterbildungsinhalte für den Allgemeinmediziner. Worauf bezieht sich das konkret? Auf die zu erbringenden Leistungen wie Notfälle, häusliche Betreuung usw? Oder auch auf das Jahr Innere Akutmedizin, das nach der neuen Weiterbildungsordnung für den FA erbracht werden muss?

    Vielen Dank schonmal!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Die Weiterbildungsinhalte stehen in der Weiterbildungsordnung. Mit dem Logbuch bescheinigt dir der Weiterbilder, dass du die Inhalte beherrschst.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich hab nach vermehrter Internet-Recherche auf meine Frage jetzt eine Antwort gefunden.
    Für die Nachwelt: Jedes Bundesland regelt das intern welche FAs als "unmittelbar patientenversorgend" für den Quereinstieg erlaubt sind. Z.B. gilt die Arbeitsmedizin nicht überall als solche. Wie viele Weiterbildungsmonate/Jahre angerechnet werden hängt vom jeweiligen FA ab und wird individuell entschieden. Einige Bundesländer haben eine Tabelle in der potentiell angerechnete Zeiten aufgelistet werden.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Ja man muss die Ärztekammer befragen, gerade als Quereinsteiger. Bei mir hat die ÄK auch sehr lang geprüft und mir schließlich sogar gnädigerweise ein halbes Jahr innere „erlassen“. (Das mache ich wahrscheinlich trotzdem freiwillig, aber die Info ist vielleicht nicht schlecht für die „Nachwelt“, denn Allgemeinmediziner werden anscheinend so dringend gebraucht, dass im Einzelfall auch mal schneller geprüft werden darf.)
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #5
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest

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    Moment mal... Dachte: Quereinstieg Allgemeinmedizin = Facharzt unmittelbare Patientenversorgung plus 2 Jahre Praxis... Oder hat sich das geändert?



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