Ich lasse mich schon korrigieren, nur verweist ihr ja auf keinerlei offizielle Studienordnungen, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches. Ihr behauptet nach einem Bachelorabschluss ist ein neu aufgenommenes grundständiges Studium zwangsläufig ein Zweitstudium - Woher nehmt ihr diese Behauptung? Hören Sagen?
In vielen Studienverordnungen steht schwarz auf weiß geschrieben,
dass man erst dann als Zweitstudent gilt, wenn man das Erststudium abgeschlossen hat.
In diesem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof
https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_329130.html
heißt es: "Der erste berufsqualifizierende Abschluss führt daher
nicht zum Abschluss der Erstausbildung, wenn er sich als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt. [...] Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Denn das Masterstudium des S steht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorangegangenen Bachelorstudiengang. Es baut auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf (sog. konsekutives Masterstudium)"
Snz
Bedeutet man hat, insofern man sich in einem konsekutiven Master befindet seine Erststudium noch nicht abgeschlossen. Und das wiederum bedeutet man darf sich nicht als Zweitstudienbewerber bewerben sondern muss sich als Erststudienbewerber bewerben!