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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke für die sehr konkreten Antworten.

    Dennoch frage ich mich, ob das bisher nicht fälschlicher Weise so gehandhabt wurde. In einigen Prüfungsordnungen steht klar "Vorraussetzung für ein Zweitstudium ist ein abgeschlossenes Erststudium" Rein definitorisch kann man also doch dann kein Zweitstudium beginnen, wenn man sich noch im Erststudium befindet. Meiner Meinung nach gehen die ganzen Satzungen und Verordnungen garnicht konkret auf den Fall ein, was ist wenn man sich in einem konsekutiven Master Erststudium befindet und sich parallel für ein neues Studium bewirbt. Aber wenn dort steht, dass ein Erststudium abgeschlossen sein muss, ist das meiner Meinung nach mindestens eine Grauzone, wenn nicht sogar relativ eindeutig, dass man sich dann an den Unis mit entsprechender Ordnung trotzdem als Erststudent bewerben darf.



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  2. #7
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    Du HAST ein Erststudium abgeschlossen! Nämlich deinen Bachelor! Steht ja klar und deutlich auf der von mir verlinkten Hochschulstart-Seite.

    Du beziehst dich auf was völlig anderes - nämlich dass der Förderungsanspruch mit dem Bachelor nicht beendet ist, man also bei einem konsekutiven Master weiter gefördert werden kann. Deshalb gilt ein konsekutiver Master nicht als Wechsel. Das ist aber eine ganz andere Thematik und hat mit der Zulassung zum Medizinstudium nichts zu tun.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Ich glaube die Verwechslung kommt hier her:

    Ein konsekutives Masterstudium gilt (v.a. für Krankenversicherung, Kindergeld etc. Belange) nicht als Zweitstudium, weil es sich direkt an das Erststudium (nämlich deinen Bachelor) anschließt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht automatisch, dass das konsekutive Masterstudium als Erststudium gilt!!

    Dein Bachelorabschluss gilt aber für ALLE anderen Belange als ein Abschluss, d.h. alles andere als ein konsekutiver Masterstudium gilt so oder so als Zweitstudium, ergo auch das Medizinstudium, sobald du den ersten (Bachelor)Abschluss hast



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  4. #9
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    @davo wenn ich mein Erststudium angeblich abgeschlossen habe, warum gelte ich dann noch immer als Erststudent?

    @vsutedjo das ist nicht ganz richtig ! ein Masterstudium gilt als Erststudium laut Bundesfinanzhof!

    Also muss mMn auch jedes Studium was man parallel absolviert als Erststudium gelten. Denn man kann ja nicht Erst und Zweitstudent zugleich sein! Von dem Status hängt ja auch ab was man steuerlich geltend machen darf usw.



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  5. #10
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    Hier der Beschluss vom Bundesfinanzhof: https://visiotax.de/master-studium-a...-zweitstudium/



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