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  1. #16
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist nicht klar, was am ehesten dazu geeignet ist eine scharfe Gewalteinwirkung zu diagnostizieren. Ich habe die Frage beim IMPP eingereicht und diverse Quelle aus den Büchern von Dettmeyer und Madea angeführt. In denen wird deutlich, dass glatte Wundränder auch bei halbstumpfer/halbscharfer Gewalt entstehen können und Gewebsbrücken ein wichtiges Kriterium sind, um zwischen den Formen zu differenzieren. Außerdem habe ich dargestellt, dass es deshalb keine klare Differenzierung zwischen, was am ehesten für scharfe Gewalt zwischen den beiden Kriterien gibt. Gewebebrücken sind ein deutliches Indiz für Stumpfe Gewalt und bei fehlenden Gewebebrücken ist es ein deutliches Indiz für scharfe Gewalt.
    Ich finde die Frage somit inhaltlich nicht eindeutig zu beantworten.
    Da stand differentialdiagnostisch, deswegen hab ich keine gewebsbrücken genommen. Es ist alle sooo lästig. F21 hatte es leicht, mmn.



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  2. #17
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    Je nach Messerart würde auch C passen: zwei spitze Wundwinkel


    Bei Stichwunden handelt es sich um die Folge einer scharfen Gewalteinwirkung. Die Wundränder sind in der Regel glatt begrenzt. Teils lassen sich bei einschneidigen Stichwerkzeugen ein spitzer (Messerschneide) und ein stumpfer Wundwinkel (Messerrücken) unterscheiden. Im Gegensatz zu Riss-Quetsch-Wunden weisen Stichwunden keine Gewebsbrücken am Wundgrund auf.

    Weiter ein Beispiel mit 2 spitzen Wundwinkel

    Die weiter links gelegene Verletzung weist 2 spitze Wundwinkel auf, während die weiter rechts gelegene Verletzung rechtsseitig einen spitzen und linksseitig einen stumpfen Wundwinkel aufweist.


    http://www.befund-gewalt.de/81.html



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  3. #18
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  4. #19
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    2 Seite, auf Seite 3 Bespiele mit unterschiedlichen Wundwinkel
    https://www.thieme-connect.de/produc...5/b-0034-42768



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  5. #20
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    Also warum sind hier nicht beide Antworten richtig? Obwohl beide in Lehrbücher als richtig stehen



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