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  1. #11
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    Ist denn hier nicht eher A die gesuchte Antwort?
    Auf Amboss steht dazu:

    Alter zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Eine rechtswirksame Einwilligung ist möglich, wenn von Seiten des Arztes folgendes berücksichtigt wird

    Art und Schwere des konkreten Eingriffs machen ein zeitnahes Handeln notwendig

    oder
    Es kann von einer Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden

    in Antwort A steht, dass eine stationäre Aufnahme auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen KANN. Und ja, das KANN sie definitiv, unter der Bedingung, dass Lara als einsichts- und urteilsfähig eingestuft wird.
    Anfechten? Was meint ihr?



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  2. #12
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    Sehe ich auch so. Aus der Frage bzw. der Fallvorstellung wird nicht ganz klar, ob Lara einsichts- und urteilsfähig ist. Eine Entscheidung für einen stationären Aufenthalt, wie vom Oberarzt vorgeschlagen, zeugt allerdings eher von einer vorhandenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Sollte man anfechten.



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  3. #13
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    Zitat Zitat von kradaX Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so. Aus der Frage bzw. der Fallvorstellung wird nicht ganz klar, ob Lara einsichts- und urteilsfähig ist. Eine Entscheidung für einen stationären Aufenthalt, wie vom Oberarzt vorgeschlagen, zeugt allerdings eher von einer vorhandenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Sollte man anfechten.
    Ich weiß leider nicht, wie man Einträge bearbeitet. "Sehe ich genauso" ist auf den Beitrag von FairMagic bezogen, dass A die richtige Antwort sein sollte.



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