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  1. #1
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    Hier hat die Mehrheit der Leute für D gestimmt. Ich bin aber der Meinung, dass man NICHT (immer) den Namen der Erkrankung dokumentiert, gegen die geimpft wird, sondern den Erreger. Man impft bspw gegen Pneumokokken und nicht gegen die Pneumokokkenpneumonie, ähnlich ist es mit Meningokokken etc.



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  2. #2
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    Da hast du einen guten Punkt…aber was soll dann richtig gewesen sein?
    Alle anderen hab ich auch ausgeschlossen :/



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  3. #3
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    ich hab mich aus Mangel an Alternativen letztendlich für A entschieden. Auf der Seite des RKI steht, dass eine schriftliche Zustimmung nicht verpflichtend ist, jedoch dazu geraten wird sie einzuholen. Sehe auch ein, dass damit A nicht wirklich stimmt. Aber dann ist meiner Meinung nach keine Antwort wirklich richtig.



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  4. #4
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    Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:
    1. Datum der Schutzimpfung
    2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
    3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
    4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
    5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes

    Ich finde auch D falsch, weil der Name und der Unterschrift von dem Arzt fehlen.


    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Im...gen/FAQ04.html



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  5. #5
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    Zitat Zitat von zxmyx22 Beitrag anzeigen
    Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:
    1. Datum der Schutzimpfung
    2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
    3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
    4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
    5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes

    Ich finde auch D falsch, weil der Name und der Unterschrift von dem Arzt fehlen.


    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Im...gen/FAQ04.html
    Dass das fehlt ist irrelevant, weil bei D ja „unter anderem“ steht, somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aussage.



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