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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Und auf "Sie müssen noch den Antrag machen" hast Du nicht reagiert? Nichtmal nachgefragt?

    Aus welchem Land kommst Du denn, wenn ich das fragen darf? Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass man ohne Kontakt zu einer Ärztekammer hier einfach so als Arzt arbeiten kann? Und normalerweise informiert man sich doch vor einem Umzug in ein fremdes Land über die Regelungen dort oder?

    Egal, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen..
    Ich komme aus Schweden und ja, ich hab hab gedacht ich hätte dafür mir etwas Zeit gebraucht, ich hatte eben keine Ahnung weder über die Konsequenzen noch über die Pflicht. Ich arbeite normalerweise nur 70 Stunden in der Woche so hatte andere Dinge in Kopf. Ich weiss es ist keine Entschuldigung usw. aber egal



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Du kannst dich mal mit der DRV Beratung auseinandersetzen, ob es in deinem Fall eine andere Möglichkeit gibt, oder ob sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert haben sollte. Aber ansonsten: ja so ist es. Du hast nun ungewollt zweimal Beiträge entrichtet, und bekommst von der DRV auch nichts zurück- es sei denn, du entrichtest mind. 5 Jahre lang Beiträge in der DRV, um die Mindestbeitragsdauer zu erreichen.



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  3. #23
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ja, so sieht es leider aus. Auch das gehört zu den Regeln. Ich kann verstehen, dass du das blöd findest. Aber es ist cool und legal, dass die DRV das Geld nun behält.
    Dennoch: Setz dich doch einfach mal mit Versorgungswerk und DRV in Verbindung. Da wird man dir das sicher gern erklären.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    1.890
    Du solltest dich übrigens unbedingt erkundigen, ob Du die 30.000, die Du jetzt zahlen musst, unter Umständen wenigstens als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kannst....

    Die nächsten Adressen, an die Du dich unbedingt wenden solltest sind:
    -DRV Beratung (Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen -generell und in deinem speziellen Fall-, Beitragszeiten, Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung um Zeiten voll zu machen)
    -das für dich zuständige Versorgungswerk (Zahlungsmodalidäten, ggf. Ratenzahlung)?
    -evtl. Steuerberater: (Absetzbarkeit der zusätzlichen Beiträge?)
    -evtl. die für dich zuständige Ärztekammer (jetzt alle notwendigen Verwaltungsakte geklärt?)

    Eventuell kannst Du eurer Klinikverwaltung die Rückmeldung geben, dass Du dir als ausländischer Arzt mehr Informationen zu Vertragsbeginn gewünscht hättest....vielleicht nützt das zukünftigen Kollegen. Wenn dir das nicht zu peinlich ist.
    Eine Verpflichtung dich über irgendetwas aufzuklären hatte die Verwaltung aber wohl nicht. Sodass ich da eher zurückhaltend wäre mit evtl. Rückmeldungen.



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  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Du solltest dich übrigens unbedingt erkundigen, ob Du die 30.000, die Du jetzt zahlen musst, unter Umständen wenigstens als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kannst....

    Die nächsten Adressen, an die Du dich unbedingt wenden solltest sind:
    -DRV Beratung (Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen -generell und in deinem speziellen Fall-, Beitragszeiten, Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung um Zeiten voll zu machen)
    -das für dich zuständige Versorgungswerk (Zahlungsmodalidäten, ggf. Ratenzahlung)?
    -evtl. Steuerberater: (Absetzbarkeit der zusätzlichen Beiträge?)
    -evtl. die für dich zuständige Ärztekammer (jetzt alle notwendigen Verwaltungsakte geklärt?)

    Eventuell kannst Du eurer Klinikverwaltung die Rückmeldung geben, dass Du dir als ausländischer Arzt mehr Informationen zu Vertragsbeginn gewünscht hättest....vielleicht nützt das zukünftigen Kollegen. Wenn dir das nicht zu peinlich ist.
    Eine Verpflichtung dich über irgendetwas aufzuklären hatte die Verwaltung aber wohl nicht. Sodass ich da eher zurückhaltend wäre mit evtl. Rückmeldungen.
    ja, vielen dank, das ist eine gute Idee und gutes Plan. Ich werde wahrscheinlich so machen



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