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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Nur bei einem Tarifvertrag nach MB, sonst nicht...
    Das EuGH-Urteil gilt doch unabhängig vom Tarifvertrag?

    Korrigiert mich bitte, wenn ich da etwas falsch verstanden habe.



  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Nur bei einem Tarifvertrag nach MB, sonst nicht...
    Nach EU-Recht eigentlich schon… Wird halt nur nicht umgesetzt bzw. wurde nur vom MB mal so wischiwaschi in den TV reingeschrieben. So zumindest meine Kenntnis.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Jo. Aber da die Strafzahlungen ja für die Kliniken, wenn es gemeldet wird, immer noch günstiger sind würde ich nicht sagen, dass besagtes EUGH-Urteil eine wirkliche Geltung hat, auch wenn es das haben sollte.

    Der MB ist ja selbst bei Tarifvertragskliniken eher so semi-hinterher, ohne halt gar keiner.



  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Was aber nichts daran ändert, dass es EIGENTLICH Pflicht ist. Es setzt nur keiner um, weil offenbar niemand bisher gegen Kliniken bis zum bitteren Ende geklagt hat.
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