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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich kenne es so, dass die VBL freiwillig ist so lange der Vertrag bei einem AG der eine betriebliche Altersvorsorge über die VBL anbietet keine 60 Monate umfasst. Überschreitet man mit dem Folgevertrag die 5 Jahre, ist ab Beginn des Folgevertrags eine Vorsorge über die VBL verpflichtend.



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  2. #7
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    Genauso ist es. Die Frage ist jetzt nur, ob die freiwillige Versicherung eine selbstausgesuchte sein kann bzw man einfach die Zuzahlung des Arbeitgebers so pauschal bekommt.

    Im Falle der freiwilligen Versicherung ist es möglich über diese dann vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber geltend zu machen?



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Ich glaube Du verwechselst da was. Es gibt einmal eine betriebliche Rentenversicherung bzw. Zusatzversorgung. Und dann gibt es noch vermögenswirksame Leistungen.
    Auf vermögenswirksame Leistungen hast Du in den meisten Tarifverträgen einen Anspruch. Das funktioniert so, dass Du dir einen Sparplan auf ein Tagesgeldkonto/bzw. in einen Aktienfond aussuchst und diesen dem Arbeitgeber meldest. Dann hast Du Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen....ca. 6 Euro pro Monat. Aber hey. Kleinvieh und Mist und so
    Die betriebliche Altersvorsorge ist ein davon unabhängiges Thema.
    Dass man sich den Anbieter dafür selbst aussuchen könnte, wäre mir neu. Normalerweise hat dein Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Anbieter. (Wäre sonst ja auch bei einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern etwas kompliziert?)

    Am besten ist aber, Du erkundigst dich dazu bei deiner Personalabteilung. Die werden wissen, welche Betriebsrente/welche Anbieter zur Auswahl stehen...

    Edit: Bei was für einem Arbeitgeber bzw. unter welchem Tarifvertrag bist Du denn beschäftigt?
    Geändert von Nefazodon (07.11.2021 um 00:15 Uhr)



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  4. #9
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    Sorry, vllt habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.

    Bezüglich der VL ist meine Frage folgende. Da es einen Arbeitnehmeranteil auf die Pflichtversicherung der VBL gibt, kann ich meine VL auf diesen Anteil beantragen. Wenn ich ihn so beantragen würde, müsste ich sie, soweit ich weiß, nicht versteuern. Wenn ich sie für einen Fond beantrage, muss ich sie versteuern.

    Deswegen stehe ich vor der Entscheidung die Pflichtversicherung auszuwählen oder die freiwillige Versicherung (bei der es keinen Arbeitnehmeranteil gibt). Kann ich die VL nicht für die betriebliche Pflichtversicherung beantragen, würde ich das selbstverständlich separat in ein von mir gewünschten Fond machen.



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