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Sorry, vllt habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Bezüglich der VL ist meine Frage folgende. Da es einen Arbeitnehmeranteil auf die Pflichtversicherung der VBL gibt, kann ich meine VL auf diesen Anteil beantragen. Wenn ich ihn so beantragen würde, müsste ich sie, soweit ich weiß, nicht versteuern. Wenn ich sie für einen Fond beantrage, muss ich sie versteuern.
Deswegen stehe ich vor der Entscheidung die Pflichtversicherung auszuwählen oder die freiwillige Versicherung (bei der es keinen Arbeitnehmeranteil gibt). Kann ich die VL nicht für die betriebliche Pflichtversicherung beantragen, würde ich das selbstverständlich separat in ein von mir gewünschten Fond machen.