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@ test:
Stimmt...so hatte ich das bisher auch aufgefasst.....
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Huch! Genau da gab es Quoten.....
Wegen des Auswahlverfahrens.....also das muss irgendwo in Deinen Unterlagen stehen, ob es für Dich noch zählt oder nicht. Da musst Du in irgendeiner Weise bescheid bekommen. Also ich meine man muss einen Ablehnungsbescheid von der ZVS bekommen, aber da bin ich nicht sicher.
Du hast allerdings kein Recht auf ein Gespräch. Hast Du Dein Kreuz gemacht und eine Uni ausgewählt, die nach Leistung auswählt, dann hast Du kein Recht auf ein Gespräch, da Du ja bereits teilgenommen hast(was dann auch irgendwo stehen muss)....
Geändert von hibbert (04.01.2004 um 15:23 Uhr)
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