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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ihr Lieben,
    ich habe einen netten Brief vom Versorgungswerk auf dem Tisch, mit der Bitte, anzugeben, ob ich neben meiner angestellten Tätigkeit noch Einkünfte aus einer freiberuflichen (!) ärztlichen Tätigkeit habe und davon auch noch gleich 14% Abgaben zu zahlen

    Ich gehe tatsächlich einer Tätigkeit nach, die aber (aller Voraussicht nach) als nebenberuflich (!) und unter Übungsleiterpauschale fallend anerkannt werden wird. Insofern differenziert das Finanzamt auch sehr bewusst zwischen freiberuflich und nebenberuflich.

    Wisst ihr, ob das auch entsprechend für das Versorgungswerk gilt? Also ob ich tatsächlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i.S. des EStG da angeben muss, oder ob das Versorgungswerk damit einfach jede Tätigkeit meint, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Du wirfst da Sachen durcheinander. Nebenberuflich und freiberuflich schließt sich nicht gegenseitig aus.

    1) Nebenberuflich heißt, dass du noch einen anderen Hauptjob hast neben der nebenberuflichen Tätigkeit.

    2) Freiberuflich bedeutet, dass eine Tätigkeit zu den "freien Berufen" gehört und du dafür kein Gewerbe anmelden mußt (und deshalb auch z.B. keine Gewerbesteuer zahlen, keine IHK-Mitgliedschaft begründen mußt), auch wenn du in dem Beruf selbständig (d.h. nicht angestellt) tätig bist. Ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist, ist aber nicht relevant für die Beurteilung, ob die Tätigkeit freiberuflich ist. Das ist eine völlig andere Baustelle.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Und das Versorgungswerk interessiert jede als ärztlich einzuordnende Tätigkeit. Also nicht wenn du z.B. Sportartikel für die Zeitung schreibst, aber wenn du Anatomieunterricht in einer MTRA Schule gibst



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