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Umfrageergebnis anzeigen: Für VKA-Ärzte und Ärztinnen

Teilnehmer
95. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich arbeite Vollzeit in einem VKA -Haus

    60 63,16%
  • Ich arbeite Teilzeit >=80% (VKA)

    8 8,42%
  • Ich arbeite Teilzeit >=50-<80% (VKA)

    5 5,26%
  • Ich arbeite Teilzeit <50% (VKA)

    3 3,16%
  • Ich bin in Weiterbildung.

    43 45,26%
  • Ich bin Facharzt/Fachärztin.

    13 13,68%
  • Ich bin Oberärztin/Oberarzt.

    10 10,53%
Multiple-Choice-Umfrage.
Seite 11 von 255 ErsteErste ... 7891011121314152161111 ... LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 55 von 1271
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Ich zitiere hier mal aus der Verhandlungsgruppe des MB (...)
    Vielen Dank für den Einblick in die Verhandlungsgruppe. Jedoch verstehe ich nicht warum man über Einmalzahlung ODER Tariferhöhung diskutiert. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass es eine Anpassung vom Tabellenentgelt oberhalb der aktuellen Inflation gibt und zusätzlich weitere Verbesserungen wie z.B. einer Einmalzahlung (ob man die Coronabonus nennt ist ja egal), Begrenzung der Wochenenden/Diensten/Wochenarbeitszeit mit empfindlichen Zuschlägen falls dagegen verstoßen wird, verbindlicher Arztschlüssel zumindest für Überwachungsstation/Intensivstation usw usf.



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  2. #52
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    Bei uns läuft es so: jede/r trägt im Dienstplansystem seine Stunden mit Begründung ein, werden idR bewilligt. Der/Die Dienstplanverantwortliche muss diese Stunden dann abzeichnen. FZA quasi nie möglich, da dünne Personaldecke, gibt jährliche Auszahlung der Überstunden. Dienste zwischen 4 und 8 - je nach Personaldecke. Dienstplan steht ca. 1-2 Monate vorher, einmal erst 2 Wochen vorher. Die „fertigen“ Dienstpläne werden teils recht variabel ausgelegt. Keine Zuschläge für kurzfristige Änderungen des Dienstplans. Ob der BR den Dienstplan bei uns freigibt ist nicht ersichtlich.

    Sprich: Begründung der ÜS obliegt AN, kein FZA, keine elektronische AZ-Erfassung.

    Aktuelle VKA-Verhandlung wirkt frustrierend.



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  3. #53
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Hm, das Problem ist natürlich: unter dem Verhandlungsergebnis müssen die Unterschriften beider Verhandler stehen.

    Ein weiteres: wenn die bisher geltenden, im letzten Tarifvertrag gemeinsam unterschriebenen Regelungen vom AG nicht eingehalten werden, muss man das individuell einfordern. Mit Hilfe natürlich.
    Erster Ansprechpartner sollte der Betriebsrat sein. Oft reicht ein Brief vom MB oder ein Gespräch. Wenn sich alle sperren, ist es nötig, das notfalls gerichtlich durchzufechten. Klar mit juristischer Vertretung durch den MB:aber dazu muss das Mitglied auch bereit sein, diesen Weg zu gehen.
    Wissen macht nichts.



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  4. #54
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Mal aus Interesse - wie sähe denn so ein Brief vom Marburger Bund aus? Gibt da Beispiele? Würde mich nur mal interessieren. Also wenn mein Arbeitgeber mich zu, sagen wir mal, 10 Diensten im Monat zwingt und das wie immer auf Alternativlosigkeit schiebt, was würde der Marburger Bund da schreiben?

    Generell finde ich das Thema schwierig, weil die Meta-Ebene oft vernachlässigt wird. Wenn ich als Assi neu in die Abteilung komme und kurze Zeit später Betriebsrat oder MB beim Chef zucken, ist der ja nicht zu blöd, 1+1 zusammenzuzählen. Und zum mangelnden Zusammenhalt unter Assis und die damit verbundenen Implikationen wurde hier ja bereits reichlich diskutiert, leider. Die meisten Assistenten arbeiten leider nach wie vor in Konstellationen, in denen es fürs individuelle Wohlergehen am besten ist, die Schnauze zu halten bis es gar nicht mehr geht und dann einfach zu wechseln, anstatt sich für Verbesserungen einzusetzen ...



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  5. #55
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Denke, dass die juristischen Fakten klar sind, dass aber in den meisten Fällen der MB-Briefkopf schon alleine… wirksam ist. Es zeigt dem AG, dass der Arbeitnehmer nicht … allein steht und nicht gewillt ist, sich gefallen zu lassen, dass seine Rechte beschränkt werden.
    In den Fällen erfordert das natürlich schon ein gewisses „standing“. Am besten wäre, wenn die Mitarbeiterschaft an einem Strang zöge.
    Oft reicht es schon, mal nachzufragen. Allerdings muss man schon selbst … aktiv werden. Als Mitglied beim zuständigen MB-Landesverband, als Mitarbeiter beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nach der Umsetzung der tariflich festgelegten Regelungen.
    Wissen macht nichts.



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