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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
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    16.03.2005
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    Fachärztin
    Beiträge
    1.280
    Ich habe meine ersten beiden Kinder in der WB-Zeit bekommen, einmal im 2. Jahr, einmal im 4. Jahr. Elternzeit habe ich mir mit meinem Mann geteilt. Einmal war ich 7 Monate zu Hause, einmal 9 Monate. Wir sind beide immer Vollzeit gegangen. Ich hatte in der Klinik 6-8 Dienste im Monat.
    Im Nachhinein muss ich sagen, dass man durch den Freizeitausgleich nach Dienst oftmals mehr Familienzeit hat, als jetzt. Nach dem Dienst hab ich die Kinder oft als Mittagskinder geholt und hatte so den ganzen Nachmittag Zeit für sie. Nach nicht ganz 7 Jahren hab ich den Facharzt gemacht.
    Nach dem Facharzt bin ich in ein MVZ gewechselt. Da habe ich dann mein drittes bekommen. Das fand ich persönlich schwieriger zu organisieren, da ich alleine in der Praxis bin und wenn ich ausfalle, eben keiner da ist, der die Arbeit übernimmt. So dass die Praxis während meiner Elternzeit nur an einem Tag in der Woche von einer Kollegin aus der Klinik besetzt wurde. Jetzt arbeite ich wieder Vollzeit, die Kinder sind schon recht groß und helfen sich (freiwillig!!) gegenseitig. So holt der Große den Kleinen auch mal aus dem Kindergarten ab, wenn bei uns wichtige Termine dazwischen kommen.
    Im Nachhinein fand ich das Kinderkriegen in der KH-Zeit einfacher. Ein wenig bereue ich es, nicht länger Elternzeit gemacht zu haben. Aber man wollte eben nicht zu viel WB-Zeit verlieren oder die Praxis so lange unbesetzt lassen.
    Eine Freundin hat eine eigene Praxis und hat als Selbständige 2 Kinder bekommen, das muss finanziell schon ziemlich reingehauen haben. Wenn man also plant sich niederzulassen, bietet sich wohl eher die Klinikzeit zum Kinderkriegen an.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    70
    Hallo ihr lieben Arzt-Muttis,
    ich dachte, ich frage hier mal nach, weil ihr viel Erfahrung mit Berufsverbot etc habt.
    Meine Situation ist etwas anders, ich bin im PJ und habe ein zwei jähriges Kind zuhause, mein Partner und ich wünschen uns sehr ein zweites Kind.
    Durch die Covid-Pandemie wurden wohl auch schwangere PJ-Studentinnen immer fleißig ins BV geschickt, vor der Pandemie schien das kein großes Problem gewesen zu sein.
    Lange Rede kurzer Sinn:
    Hat jemand von euch eine Schwangerschaft (trotz potentieller Infektionsgefahr in der Klinik) in den ersten Wochen auch absichtlich verheimlicht, um nicht ins BV geschickt zu werden?
    Ist für Ärztinnen natürlich teilweise gar nicht soo unattraktiv (weiterhin Bezahlung für Zuhause-Sein), für mich als PJ-Studentin ist es natürlich aber ein grausiger Gedanke, wenn ich wegen einer Schwangerschaft das PJ unterbrechen muss und dann ewig warten, bis ich weiter machen kann (Schwangerschaft, Geburt, erste Zeit zuhause).
    Natürlich könnte ich auch bis nach dem PJ warten, dann stellen sich aber ganz andere Fragen (dann erst anfangen zu arbeiten für besseres Geld, wie lange dann arbeiten, dann ist der Altersunterschied zum ersten Kind aber ratzfatz auch vier Jahre oder mehr, das wollte ich eigentlich immer ungern)..

    Vielleicht hat jemand ein paar Gedanken dazu.
    Liebe Grüße =)



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  3. #23
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348
    Nur am Rande: es heißt "Beschäftigungsverbot", nicht "Berufsverbot". Es wird dem Arbeitgeber verboten dich weiter zu beschäftigen, nicht dir wird der Beruf verboten.

    Zu deiner Frage: ich bin nicht im PJ, aber ich hätte in meinem Haus noch bis zum Mutterschutz weiter arbeiten können, wenn ich das gewollt hätte. Mein Chef sieht das mit dem Risiko durch Corona nicht so dramatisch... Er war eher etwas pikiert dass ich im Herbst bei steigenden Zahlen in der 14. SSW das BV wollte.

    Also erkundige dich am besten wie das in den in Frage kommenden PJ Häusern gehandhabt wird oder ob das über die Uni geregelt ist.



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    Ort
    Schwarzwald
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    1.802
    Zitat Zitat von Shade Beitrag anzeigen
    Vielen Dank schonmal für eure zahlreichen Antworten!
    ... Dass mit Kindern keine Vollzeitarbeit (zumindest für Frauen, sollte für Männer eigentlich auch so sein) mehr möglich ist, ist ja klar und sicherlich verschieben sich dann auch die Prioritäten. ...
    So klar ist das nicht, dass Vollzeit arbeiten nicht möglich ist. Nur ist es häufiger genau so anzutreffen. Man, also Frau, kann auch mit Kind Vollzeit arbeiten, wenn man das möchte und der Mann mitspielt.
    Ich habe bislang immer Vollzeit gearbeitet. 1 Kind zum Ende der WB-Zeit. Wenn ich mich etwas mehr gestresst hätte, wäre Prüfung vor dem Mutterschutz möglich gewesen, so wurde es dann später. Im ersten Jahr mit Kind (davon 6 Monate Elternzeit) kam ich nicht wirklich zum Lernen. Hatte ich mir anders erhofft, aber war auch ok.



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  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    23.05.2012
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Nur am Rande: es heißt "Beschäftigungsverbot", nicht "Berufsverbot". Es wird dem Arbeitgeber verboten dich weiter zu beschäftigen, nicht dir wird der Beruf verboten.

    Zu deiner Frage: ich bin nicht im PJ, aber ich hätte in meinem Haus noch bis zum Mutterschutz weiter arbeiten können, wenn ich das gewollt hätte. Mein Chef sieht das mit dem Risiko durch Corona nicht so dramatisch... Er war eher etwas pikiert dass ich im Herbst bei steigenden Zahlen in der 14. SSW das BV wollte.

    Also erkundige dich am besten wie das in den in Frage kommenden PJ Häusern gehandhabt wird oder ob das über die Uni geregelt ist.

    Oh ja, na klar, Beschäftigungsverbot, stimmt natürlich, und weiß ich natürlich auch eigentlich ! Wollte keine Verwirrung stiften.

    Das ist auf jeden Fall spannend zu lesen, dass du hättest weiterarbeiten dürfen.
    Dann werde ich mich wohl direkt dort erkundigen, ist immer irgendwie gewöhnungsbedürftig, mit wildfremden über so etwas intimes wie Familienplanung zu sprechen. Geht vielleicht aber in dieser Konstellation nicht anders.
    Danke für deine Antwort



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