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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Moin,

    ich würde gerne meine Studienleistungen von 3 Semestern (Eu Ausland) an einer Universität der Ukraine anrechnen lassen und dann mit Härtefallantrag wegen Kriegsgefahr nach Deutschland wechseln.

    Soweit ich weiß sollte dies ja klappen, wäre außerdem eine Doppelimmatrikualtion da ich bis zum Wechsel nach DE im EU Ausland immatrikuliert wäre.

    Trotzdem stellen sich mir ein paar Fragen:

    Ist das ein valider Härtefallgrund?
    Ist die Härtefallqoute für Studienortswechsler eine eigene Quote oder fällt sie mit der "normalen" Härtefallquote zusammen?

    LG



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  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Kein valider Härtefallgrund.



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  3. #3
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    Warum? Kannst du das belegen?



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  4. #4
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    „Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.“



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  5. #5
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    muss das zwangsläufig in meiner eignen Person liegen? Oder kann ich auch argumentieren, mit der aktuellen Reiseempfehlung etc.



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