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  1. #1
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    Hey!
    Laut vorläufiger Lösung soll der 'fachkundige Arzt' die rechtfertigende Indikation für ein Röntgen-Skeletscreening bei einem Säugling stellen...
    Ich selber stand zwischen dieser Antwort und 'Kinderarzt'.

    Wieso soll es denn nicht (auch) der Kinderarzt können? Kommt ein Kind in die NA ist idR der Kinderarzt zuständig. Dieser ist eben auch 'vom Fach'?!

    Falls jemand eine schlüssige Begründung parat und nicht 'nur auf das Bauchgefühl' gehört hat, wäre ich sehr dankbar.



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  2. #2
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    Wenn ich das richtig verstehe, soll "fachkundiger Arzt" einfach heißen, dass die Indikation durch jede*n approbierte Ärzt*in gestellt werden kann, der sich damit auskennt. Ansonsten hätte ich kein Argument für oder gegen jegliche der anderen Antworten.



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  3. #3
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    Ich sehe das auch so, "bei dem Säugling" heißt es im Text.
    Damit ist der zuständige Arzt der Kinderarzt. Man braucht nicht extra jemand anderen zu holen!

    Also meiner Meinung nach Lösung C



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  4. #4
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    Fachkundig bedeutet, dass der Arzt die Qualifikation "Fachkunde Strahlenschutz" hat - das trifft nicht unbedingt auf alle Kinderärzte zu, glaube ich...
    Umgekehrt kann das dann auch ein Arzt anderer Fachrichtung mit dieser Qualifikation - was ja auch so sein sollte, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung sollte man ja nicht erst einen Pädiater konsultieren müssen



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  5. #5
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    Zitat Zitat von rodritkn Beitrag anzeigen
    Hey!
    Wieso soll es denn nicht (auch) der Kinderarzt können? Kommt ein Kind in die NA ist idR der Kinderarzt zuständig. Dieser ist eben auch 'vom Fach'?!
    Indikation für Röntgen darf nur mit Fachkunde gestellt werden.



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